Im Zusammenhang mit der durch die CDU-FDP-Koalition geplanten Neufassung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und entsprechenden Vorschlägen des Präsidenten des Thüringer Landesrechnungshofes, Sebastian Dette, erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Falk Neubert: "Der Koalitionsentwurf zum Privatrundfunkgesetz greift zu kurz."

Die Landesmedienanstalten sind für die Zulassung privater Rundfunk- und Fernsehsender zuständig. Sie beaufsichtigen zudem die Einhaltung medienrechtlicher Regelungen zu Jugendschutz und Werbung sowie zur Wahrung der Meinungsvielfalt und der Programmgrundsätze und erhalten für die Erfüllung dieser Aufgaben 2 Prozent der Rundfunkgebühren.

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“Anstatt nur eine Gesetzesnovelle zur Förderung lokaler Fernsehanbieter vorzulegen, hätte mindestens die seit Jahren ausstehende Möglichkeit zur Förderung freier nichtkommerzieller Radios geschaffen werden müssen”, benennt Neubert eine der wichtigsten Unterlassungssünden der sächsischen Landesmedienanstalt. Bürgerradios wie das “Radio Blau” in Leipzig sind stattdessen wirtschaftlich ins Schlingern geraten und konnten nur gerettet werden, weil die Stadt Leipzig für die fehlenden Gelder einsprang. Was gar nicht ihre Aufgabe ist. Doch der Freistaat Sachsen sieht bislang keinen Anlass, die freien Radios tatsächlich als wichtigen Teil der Medienvielfalt im Land zu erhalten. Oft mit dem Hinweis auf fehlendes Geld.

“Um dafür finanzielle Spielräume zu schaffen, sollte die Verwaltungsstruktur verändert werden”, schlägt Neubert vor. “Die Landesmedienanstalten für den privaten Rundfunk in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können zusammengeführt werden. Es ist geradezu absurd, dass im öffentlich-rechtlichen Bereich seit über zwei Jahrzehnten mit dem MDR eine Drei-Länder-Anstalt erfolgreich arbeitet, in dem viel kleineren Bereich zur Regulierung des privaten Rundfunks aber immer noch Kleinstaaterei herrscht. Eine Drei-Länder-Medienanstalt wäre ein Gebot der Vernunft.”

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