Die seit Jahresbeginn greifende Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sorgt auch bei Leipzigs Unternehmern für Unmut. Während der private Rundfunkbeitragszahler in der Regel 17,98 Euro pro Monat zahlt, kommt es bei vielen Betrieben zu Mehrbelastungen. Grund ist die schon im Vorfeld kritisierte Staffelung des Beitrags anhand der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der Betriebsfahrzeuge.

“Es leiden zwar nicht alle unter der Reform, aber auch etliche regionale Handwerker sind betroffen”, weiß Ralf Scheler, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. “Besonders bei Unternehmen mit mehreren Filialen sowie bei Betrieben, die über einen großen Fuhrpark verfügen, sehen wir Nachbesserungsbedarf. Ein Ansatz der neuen Rundfunkfinanzierung war, vieles einfacher und gerechter zu machen. Das lässt sich bislang nicht erkennen. Im Gegenteil – viele empfinden die Regelung als ungerecht.”

Beispiele hat er sofort bei der Hand.

Beispielsweise habe ein Autohaus (3 Betriebsstätten, 90 Mitarbeiter, 58 Fahrzeuge) statt 2.074 Euro plötzlich 5.464 Euro jährlich zu zahlen. Ein im Metallbau tätiges Unternehmen (16 Mitarbeiter, 2 Betriebsstätten, 10 Fahrzeuge ohne Autoradio) muss durch die Neuregelung 863 Euro aufbringen – ein Plus von über 500 Prozent zur bisherigen Jahresgebühr von 138 Euro. Auch eine Bäckerei (49 Mitarbeiter, 4 Betriebsstätten, 7 Fahrzeuge) wird um ein Vielfaches belastet. Hier steigt die Gebühr von 276 auf 647 Euro pro Jahr.

Was viele Unternehmer zusätzlich ärgere, sei die Tatsache, dass sie keine ordentlichen Gebührenbescheide erhalten. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, bekomme keinen Hinweis, sondern der neue Beitrag werde einfach vom Konto abgebucht. Selbst bei Unternehmen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gehe aus den versandten Zahlungsaufforderungen nicht hervor, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Lägen der GEZ keine Unternehmensangaben vor, werde die Gebühr sogar gleich pauschal erhoben.

In einem Jahr soll die Rundfunkfinanzierungsreform evaluiert werden, bis dahin will sich die Handwerkskammer für weitere Korrekturen stark machen. Schon im Vorfeld der Reform konnte die Lobbyarbeit des Handwerks einiges für die Unternehmen erreichen. So wurden beispielsweise günstigere Regelungen bei der Beitragsstaffelung erzielt und zumindest ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte freigestellt.

www.hwk-leipzig.de

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