Es war am Ende wie ein Befreiungsschlag, als Sachsen beschloss, seinen Lehrerinnen und Lehrern den Weg in die Verbeamtung zu eröffnen und damit endlich in Wettbewerb mit anderen Bundesländern um neue Lehrkräfte mithalten zu können. Denn augenscheinlich ist Verbeamtung ein erstaunlich starkes Entscheidungskriterium für angehende Lehrkräfte, was jetzt auch ein Gutachten bestätigt, wie das Kultusministerium mitteilt.
2019 startete Sachsen mit der Verbeamtung von Lehrkräften. Das habe zu deutlich mehr Einstellungen in den Schuldienst geführt, zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, welches im Auftrag des Kultusministeriums von dem Berliner Forschungs- und Beratungsunternehmen Interval erstellt wurde.
Die Gutachter empfehlen der sächsischen Staatsregierung, an der Verbeamtung auch nach 2023 festzuhalten, andernfalls müsste Sachsen mit deutlich weniger Nachwuchslehrkräften rechnen.
Fast die Hälfte ist schon verbeamtet
Seit dem 1. Januar 2019 können in Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Die Möglichkeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Über die Fortführung soll im Zuge der laufenden Haushaltsverhandlungen entschieden werden, teilt das Kultusministerium mit.
Derzeit sind 10.021 Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen verbeamtet und 22.783 angestellt. Zudem sind 1.744 Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf beschäftigt, 153 sind angestellt.
„Mit der Verbeamtung sind wir wettbewerbsfähig auf dem heiß umkämpften Lehrerarbeitsmarkt in Deutschland“, sagt Kultusminister Christian Piwarz.
Ohne Fortführung der Verbeamtung über den 31. Dezember 2023 hinaus werde Sachsen hinsichtlich der Attraktivität des Schuldienstes wieder hinter den anderen Bundesländern zurückfallen, befürchtet Piwarz: „Ohne die Verbeamtung entsteht ein Lehrerdelta, was wir nicht anders ausgleichen können. Das hätte fatale Folgen für die Bildungsqualität in Sachsen.“
Dass die Verbeamtung nicht alle Nachwuchsprobleme löst, ist ihm freilich auch klar.
„Die Verbeamtung hilft uns beim Werben um junge Lehrkräfte und verbessert die Situation, aber wir sind noch nicht über den Berg“, so Piwarz.
Wesentliche Ergebnisse der Evaluierung
Die Gutachter kommen jedenfalls zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der Neueinstellungen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte vermutlich ab dem Schuljahr 2018/2019 erheblich geringer ausgefallen wäre als in der Realität.
So schätzen die Gutachter, dass im Schuljahr 2018/2019 ohne die Möglichkeit der Verbeamtung weniger als die Hälfte oder höchstens zwei Drittel der tatsächlich erzielten Einstellungszahlen erreicht worden wären. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen die Gutachter für die erzielten Einstellungen zum laufenden Schuljahr.
Trotz eines Ausbaus der Kapazitäten für das Lehramtsstudium und das Referendariat wäre bei einem Verzicht auf die Verbeamtungsmöglichkeit ab dem Jahr 2024 ein weiterer Anstieg der Einstellungszahlen grundständig ausgebildeter Lehrkräfte nicht zu erwarten. Sachsen würde dann zwar genug Pädagogen ausbilden, sie aber aufgrund der Verbeamtung an andere Bundesländer verlieren.
Ein Wegfall der Verbeamtungsmöglichkeit hätte einen signifikant negativen Einfluss auf die Einstellungszahlen sowohl bei ausgebildeten Lehrkräften als auch bei Referendaren. Es sei zudem ein Rückgang bei Bewerbern um ein Lehramtsstudium zu erwarten, so die Gutachter.
Es müsse außerdem damit gerechnet werden, dass Referendare nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in andere Bundesländer wechseln.
Es gibt 14 Kommentare
Sehe ich auch so. Mit Trollen muss man nicht diskutieren.
Thomas_2: leider sind Sie nicht in der Lage, Fakten vorzubringen! Auch nicht zum Feudalsystem. (Freiheit beim Arbeiten? Ist das Freiheit der Arbeit(skraft)?)
Schade, damit erübrigt sich wohl die weitere Diskussion.
Warum wird man Beamter? Weil man die Freiheit beim Arbeiten so schätzt?
Vorteile werden mit Nachteilen erkauft, deswegen werden Beamte so gut versorgt. Kann man “Blödsinn” finden, das ist dann kurz gedacht. Der Staat (das Land) gibt den Arbeitsort vor. Keine Ahnung, wo jetzt das große Problem dabei ist.
Feudalsystem – das bräuchten Sie wohl mal, damit Sie nicht solche unsinnigen Vergleiche anbringen.
> Das Gerede vom “Personalkrieg”, “abwerben” und so fort ist – mit Verlaub – Quatsch mit Soße
Da kann ich aber ganz entspannt zwei, drei Beispiele aus dem Freundeskreis nennen, die in Sachsen auf Lehreramt studiert haben, dann aber nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gegangen sind, weil dort mehrere hundert Euro mehr Netto winkten als hier. Gut, und weil es in Sachsen zu dieser Zeit keine Stelle gab. Ein weiterer Fehler, neben der Verbeamtung danach.
Ja klar, und natürlich gibt es Beamten gegenüber ein Weisungsrecht. Sonst müsste man sie ja nicht so an den Staat binden. Und dass man so einfach kündigen (damit drohen) kann wusste ich nicht – ich dachte das heißt an dieser Stelle “Bitte um Entlassung”…
@Christian, Thomas_2
Die Verbeamtung der Lehrer war im größeren und etablierteren Teil Deutschlands schon immer Usus. Das Gerede vom “Personalkrieg”, “abwerben” und so fort ist – mit Verlaub – Quatsch mit Soße. Hier hat man von Anfang an versucht, den Lehrern schlechtere Beschäftigungsbedingungen aufzudrücken. Diesem Versuch sehen wir gerade beim verdienten Scheitern zu. Noch wedelt der Hund mit dem Schwanz und nicht umgekehrt.
“Dazu gehört, dort zu arbeiten, wo man gebraucht wird. Das kann der Staat / das Land ohne weiteres mit Angestellten eben nicht machen, aber mit Beamten sollte das möglich sein.”
Das ist, gelinde gesagt, Blödsinn! Wünschen Sie sich eine Rückkehr ins Feudalsystem? Hörigkeit? Auch unfreie Bauern waren ja gut versorgt, besser als Lohnarbeiter.
“Dass das mit der Zeit weichgespült wurde, ist ein anderes Thema.”
Dazu hätte ich nun dann doch gern historische Daten, Gesetze und Verordnungen, die ein “Weichspülen” des Beamtenstatus belegen. Sonst ist’s nur billig und populistisch.
Nun, ob eben diese Pflichten auch heutzutage tatsächlich so gelebt werden, ist die Frage. Ich denke nicht.
Zumindest ist mir so ein Fall bisher noch nie zu Ohren gekommen.
Hat jemand ein Beispiel?
Im Gegenteil: ich kenne jemand, der fährt jeden Tag von Sachsen nach SA, um dort als verbeamteter Lehrer zu lehren.
Korrekt: “Weichgespült”, aber nichts an den anderen Beamtenrandbedingungen geändert.
Und somit bleiben nur noch Vorteile und längst verfallene ursächliche Pflichten, welche den Beamtenstatus überhaupt erst möglich gemacht haben.
Bei der Lehrerschaft wird er nur noch genutzt, um Arbeitskräfte abzuwerben und Missverhältnisse der föderalen Lehrerausbildung zu überdecken.
Noch mal zum Artikel:
Man hätte auch eine Expertenkommission sagen lassen können, dass man eine adäquate Entlohnung aller Arbeitskräfte in Leipzig empfiehlt, um dem Arbeitskräftemangel entgegen zu wirken.
Gutachten, die die Welt nicht braucht.
Am Rande:
Das LASUV ist ein völlig unfähiger Verein, der dafür in einem schön sanierten Haus residieren darf.
Die Unfähigkeit zur Funktion bzw. den fehlenden Willen dazu habe ich in der eigenen Familie erleben dürfen.
Die Verbeamtung ist bereits der Anreiz, da hat man nicht nur Vorteile, sondern auch Pflichten, hört hört!
Dazu gehört, dort zu arbeiten, wo man gebraucht wird. Das kann der Staat / das Land ohne weiteres mit Angestellten eben nicht machen, aber mit Beamten sollte das möglich sein.
Dass das mit der Zeit weichgespült wurde, ist ein anderes Thema.
Gerade Beamte sagen doch gern (und das stimmt natürlich):”Augen auf bei der Berufswahl, hättest auch Beamter werden können.” Das gilt andersherum aber auch.
@thomas_2
“Das meinte ich doch. Wenn auf dem Land ein Lehrer fehlt, wird ein verbeamteter Lehrer dorthin geschickt. Muss er die Familie eben mitnehmen. ”
Und wer darf umziehen? Mit Familie? Wird das gelost, oder Streichhölzer gezogen? Es reicht ja wohl, wenn zwielichte Unternehmen sowas mit ihren Mitarbeitern verlangen, das muss nicht der Staat auch tun.
Wenn auf dem “Land” ein:e Lehrer:in fehlt, stellt man dort bitte gezielt jemanden ein oder schafft Anreizsysteme.
Wenn ich 250 km versetzt werden soll, insb. ins “Niemalsland” dann gibt es eine Kündigungsdrohung und gut.
Das würde aber voraussetzen, dass das Landesamt für Schule und Bildung mit den Bewerbern spricht und womöglich gar gemeinsam eine Schule aussucht. Oder wenigstens vor einer endgültigen Einstellungsentscheidung beim Bewerber anfragt, ob der ausgesuchte Ort in Frage kommt. Undenkbar! Leider! Ein Amt!
Das meinte ich doch. Wenn auf dem Land ein Lehrer fehlt, wird ein verbeamteter Lehrer dorthin geschickt. Muss er die Familie eben mitnehmen. Nicht nur die Rosinen herauspicken. Schließlich muss man sich auch nicht verbeamten lassen, wenn diese Pflicht zu viel ist. Nur dann ergäbe das alles halbwegs Sinn.
Lieber Christian, lieber Thomas_2,
den todsicheren Job hätte man auch als Angestellter – es bleibt aber wirklich mehr Geld. Beamte sind quasi gezwungen, sich privat zu versichern, weil sonst die staatliche Beihilfe (also der Arbeitgeberanteil an der Versicherung) wegfällt. Das ist wirklich gesetzlich geregelter Unsinn!
Verteilung auf die Regionen geht nicht; der Beamte hat Residenzpflicht und muss somit am Arbeitsplatz wohnen. Erst Henne, dann Ei. Bei der Dauer des Studiums plus Referendariat sind die Leute dann eben schon mit Kind und Haushalt eingelebt.
Der Beamte kann zu mehr Überstunden herangezogen werden, was in einem kranken System auch vorteilhaft ist. Wobei durch das hohe Grundgehalt (und die eh schon hohe Unterrichtsbelastung – vgl andere Bundesländer) dazu keine Motivation besteht. Aber, vertreten ist nicht ausgefallen und sieht in der Statistik gut aus.
(Das Problem am Föderalismus ist in meinen Augen eher die nationalstaatliche Ebene. Als Kommune oder Bundesland der EU beizutreten hätte sicher demokratische Vorteile und spart Kosten durch Wegfall einer Verwaltungsebene.)
So ähnlich wollte ich das auch gerade schreiben.
Das einzige Ziel der Verbeamtung ist die Abwerbung von Lehrern aus anderen Bundesländern.
Volkswirtschaftlich ein Desaster (wie die ganze Konstruktion des Föderalismus).
Wenn, dann alle Lehrer bundesweit verbeamten, dann kann man durch die Weisungsbefugnis (die etwas härter gefasst werden muss, im Moment kann man da wegen allem Möglichen widersprechen) die Lehrer entsprechend der Bedürfnisse in den Regionen verteilen und auch umsetzen.
Die Verbeamtung von Lehrern generell in Deutschland halte ich für eine Fehlentwicklung, die nicht mehr zu stoppen ist.
Eine Verbeamtung ist wie ein Lotto-Glücksfall für den Arbeitenden: man hat einen todsicheren Job, bei sehr gutem Geld und obendrein Vergünstigungen (Steuern, Versicherungen etc.). Vor allem deswegen sind viele scharf auf diese Art, angestellt zu sein.
(Jene Personen fallen aber bspw. aus der Solidarfinanzierung unserer Gesellschaft heraus. Und die Weisungshoheit des Staates ggü. seinen Beamten ist in vielen Fällen ziemlich aufgeweicht worden.)
Notwendig ist das auf keinen Fall und ich behaupte, auch nicht angebracht.
Für gesellschaftssichernde Tätigkeiten wie Polizei, Justiz, Bundeswehr, Feuerwehr u.ä. macht das Sinn.
Aber muss man die große Anzahl von Lehrern gegen alle anderen Berufe ausspielen?
Welcher Beruf ist denn nicht so “wichtig”?
Tut es nicht ein gut dotiertes Angestelltenverhältnis?
Und lohnt sich eine Verbeamtung für den Staat überhaupt? Was tut der Beamte dafür mehr, als in einem Angestelltenverhältnis?
Hier haben gut situierte Bundesländer seit Jahren einen Personalkrieg entfacht, der wahrscheinlich nur mit der kompletten Verbeamtung aller Lehrer enden wird.
Auf Kosten der Gesellschaft.