Auch wenn ich zum 18.05.2022 aus dem Stadtrat Leipzig ausgeschieden bin, ich werde mich vom Spielfeldrand aus weiter mit den Themen der Stadt beschäftigen. Es ist ja keine Erfindung von mir, sondern eine wissenschaftlich belegte Tatsache, dass die Qualität der Raumluft in Kassenzimmern Einfluss auf das Lernverhalten der Schüler und Schülerinnen hat, es dem Gesundheitsschutz dient und auch den Lehrerinnen und Lehrern nicht schadet.
So schrieb schon 2017, also vor Corona, der Arbeitskreis Lüftung (AK Lüftung) am Umweltbundesamt in den Kernbotschaften seiner Empfehlungen zu den Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Bildungseinrichtungen: „Eine Lüftung über Fenster allein reicht zum Erreichen einer guten Innenraumluftqualität während des Unterrichts in Schulgebäuden nicht aus. Eine Konzeption bestehend aus Grundlüftung über mechanische Lüftungsanlagen und Zusatzlüftungsmöglichkeit über Fenster in den Pausen (hybride Lüftung) wird vom AK Lüftung dringend empfohlen.“
Weiter heißt es: „Neben Stoffparametern wie Kohlendioxid (CO₂) und anderen chemischen Stoffen ist die kognitive Leistungsfähigkeit und die Behaglichkeit während des Unterrichts für Schüler und Lehrer ein wichtiges Kriterium, um den Lernerfolg zu unterstützen und Unwohlsein oder gar Ausfall durch Erkrankungen, die durch den Aufenthalt im Innenraum bedingt sind, vorzubeugen.“
Aus diesem Grund stellte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat am 15.09.2021 einen exemplarischen Änderungsantrag zur Vorlage „Modernisierung der Heinrich-Mann-Grundschule“. Der die Prüfung einer natürlichen oder mechanischen Lüftung in den Unterrichts- und Aufenthaltsräumen forderte.
Auf die Nachfrage am 18.05.2022 teilte die Verwaltung mit, dass „in weiten Teilen des Schulgebäudes die natürliche Lüftung alle Anforderungen an den nachzuweisenden Luftaustausch erfüllt. Dementsprechend erhalten die Unterrichts- und Aufenthaltsräume keine zusätzlichen Lüftungsanlagen.“
Die erste Frage wäre: Was bedeutet „in weiten Teilen“?
Die zweite Frage ist: „Bedeutet hier ‚natürliche Lüftung‘ – wir machen die Fenster auf?“
Der nächste Herbst und Winter kommt bestimmt und damit die nächste Corona- oder auch Grippe-Welle. Zusätzlich haben wir, durch den Ukrainekrieg, eine veritable Energiekrise zu erwarten.
Können wir es uns da leisten, wieder alle 20 Minuten die Fenster aufzureißen und eine Stoßlüftung durchzuführen?
Ich meine, wir sollten endlich die Klassenzimmer als Arbeitsplatz für Schülerinnen und Schüler, für Lehrerinnen und Lehrer anerkennen. Wenn wir das machen, dann gelten die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“, insbesondere die der „ASR A3-6 Lüftung“.
Diese besagt: „In umschlossenen Arbeitsräumen muss gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität.“
Natürlich ist das bis zum Herbst nicht zu schaffen. Ich möchte hier nur einen Denkanstoß für die Zukunft geben, auch wenn Corona und die aktuell zu erwartende Energiekrise vorbeigehen sollten, das Grundproblem bleibt.
Es ist Zeit, das Thema anzugehen.
Keine Kommentare bisher
1.) “In Weiten Teilen” bedeutet wahrscheinlich das es den einen oder anderen Raum gibt der eine mech. Lüftung erfordert (Technikräume oder innen liegende Bäder bspw.)
2.) Die Bedeutung von “natürlicher Lüftung” können Sie in der ASR3-6 Abschn. 3.2 als “freie Lüftung” nachlesen. Kurz: Alles was keinen Ventilator braucht zum lüften.
3.) Fenster-Lüftung könne wir uns leisten, ja. Kostet nur Heizkosten. Ob wir uns Lüftungsanlagen in jedem Schulgebäude leisten können oder wollen ist die bessere Frage.
4.) Schulen zählen wie alle Bildungseinrichtungen als Arbeitsstätte. Lehrer arbeiten ja. Oder sehen Sie das anders?
5.) Die ASR fordert nur ausreichend Luft, keine mechanische Lüftung. Das können Sie eben auch mit freier Lüftung erreichen.
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