Am 19. Januar stand auch noch einmal ein Antrag auf der Tagesordnung der Ratsversammlung, der sich mit einem Problem beschäftigte, das in der Corona-Pandemie sehr drängend geworden ist: der Ausstattung Leipziger Schulen mit der technischen Infrastruktur, die das E-Learning bzw. das hybride Lernen ermöglichen. Da hat die Corona-Pandemie in Sachsen tatsächlich einiges in Bewegung gebracht, auch wenn einige Schulen noch Probleme melden. Da wollten die Freibeuter gemeinsam mit der Linksfraktion ein bisschen Druck machen.
„Ausgehend von der Handreichung des Freistaates Sachsen zum E-Learning gemäß § 38 b Sächsisches Schulgesetz werden durch die Stadtverwaltung, gemeinsam mit Lehrenden sowie Eltern- und Schülervertretungen, binnen zwei Quartalen nach Veröffentlichung die resultierenden Bedarfe, sowie die zu schaffenden notwendigen technischen Voraussetzungen zur Durchführung des E-Learnings/ hybriden Unterrichts geprüft. Der Stadtrat ist mittels einer Vorlage über die Ergebnisse zu informieren“, lautete dann in der dritten Fassung des Antrags der erste Punkt.Denn natürlich wünscht sich der Stadtrat zu Recht, über den Stand der Ausstattung informiert zu sein, wie es Thomas Köhler (Freibeuterfraktion) in seiner kurzen Einführung betonte. Denn erst wenn man die Bedarfe kenne, könne man als Stadtrat auch reagieren. Das gelte auch für die Zukunft.
Denn mit der technischen Aufrüstung im Gefolge der Corona-Maßnahmen ist ja überhaupt erst einmal ein Schritt getan, den Unterricht in allen Leipziger Schulen auch digital zu machen. Aber die Technik wird sich weiterentwickeln, betonte Köhler. Man müsse also mit den Schulleitern in Kontakt bleiben, um auch die neu entstehenden Bedarfe frühzeitig zu erkennen.
Abgestimmt wurde dann auf Antrag von Christopher Zenker (SPD) freilich der vom Dezernat Jugend, Schule und Demokratie vorgelegte Verwaltungsstandpunkt.
Was bis 2024 alles passieren soll
Der schildert auch den aktuellen Stand, was Leipzig inzwischen alles angeschoben hat, um das E-Learning für alle Schulkinder möglich zu machen.
„Grundsätzlich besteht Konsens darüber, dass die kommende Zeit genutzt werden muss, um E-Learning/hybriden Unterricht sowohl didaktisch als auch technisch zu stabilisieren“, betont diese Vorlage.
„Über die Förderrichtlinie ‚Digitale Schulen‘ sowie die ‚Mobile-Endgeräte-Förderverordnung‘ des Freistaates hatte die Stadt Leipzig die Möglichkeit, Fördermittel des DigitalPakts in Höhe von bisher insgesamt rund 31 Millionen Euro zu beantragen (27,5 Millionen und 3,3 Millionen Euro). Die Förderung wird gewährt für Maßnahmen, die bis zum 31.12. 2024 umgesetzt und abgerechnet sind.
Weitere Fördermittel in Höhe von ca. 5,4 Millionen Euro wurden der Stadt Leipzig über die IT-Administrations-Förderverordnung und die Lehrer-Endgeräte-Förderverordnung avisiert. Ergänzend nutzt die Stadt Leipzig Fördermittel, um die Breitbandversorgung der Leipziger Schulen zu verbessern.
Die Fördermittel werden zur Schaffung einer digitalen Infrastruktur an kommunalen Schulen, speziell dem Ausbau der passiven und aktiven Infrastruktur sowie zur Verbesserung der Ausstattung mit digitalen Endgeräten eingesetzt. D. h. die Stadt Leipzig arbeitet bereits intensiv daran, die technischen Voraussetzungen für E-Learning gemäß § 38b des Sächsischen Schulgesetzes bzw. hybriden Unterricht zu schaffen bzw. weiter zu optimieren.“
Noch einiges zu klären mit dem Freistaat
Dass das alles freilich auch rechtliche Konsequenzen hat, betont das Dezernat in seiner Stellungnahme ebenfalls. Denn die Digitalisierung des Lernens erfordert neue Abstimmungen zwischen Land und Stadt. Es geht um Zuständigkeiten und Rechtsfragen.
„Es ist zu erwarten, dass die durch den Freistaat Sachsen etablierten digitalen Werkzeuge (LernSax, MeSax, OPAL Schule, Schullogin etc.) und Fortbildungen dazu weiter ausgebaut werden müssen“, betont das Dezernat.
„Wie vom Antragsteller ausgeführt, sind auch Zuständigkeiten und rechtliche Fragen zwischen dem Freistaat Sachsen und den Schulträgern zu klären. Dazu gehören bspw. rechtliche, organisatorische und technische Fragen der Teilnahme von Schüler/-innen im häuslichen Umfeld am Präsenzunterricht. Die Verwaltung prüft, welche entsprechenden Maßnahmen dafür aus Sicht des Schulträgers erforderlich sind und kommuniziert diese in den ihr zur Verfügung stehenden Gremien (z. B. des Sächsischen Städte- und Gemeindetages).“
Am Ende stimmten Linksfraktion und Freibeuter gegen den Verwaltungsstandpunkt, obwohl der im Grunde zwei Punkte komplett übernommen hatte. Nur den Punkt zu kurzfristigen Berichten übernahm die Verwaltung nicht: „Die Ergebnisse der Prüfung werden innerhalb des Folgequartals evaluiert, ein Maßnahmenplan mit verbindlichen Terminen zur kurzfristigen Umsetzung erstellt, sowie dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Über die Umsetzung ist den beteiligten Fachausschüssen quartalsweise Bericht zu erstatten.“
So dichte Evaluierungen schafft die Verwaltung nicht mal bei anderen Themen wie Luftbelastung, CO2-Emissionen oder Mobilität. Obwohl man sich das natürlich wünscht: zeitnahe Wasserstandsmeldungen, die ein punktgenaues Steuern ermöglichen.
Da Grüne, CDU und SPD geschlossen für den Verwaltungsstandpunkt stimmten, kann man jetzt gespannt sein, ob das Schuldezernat 2024 auch Vollzug melden kann für die beantragten Förderprojekte. Und dann wird die Frage spannend, ob das reicht oder ob man – wie Köhler vermutet – unterwegs merkt, dass doch noch Bedarfe bestehen, die man in der ersten Begeisterung für die überfällige Digitalisierung übersehen hat.
Die Debatte vom 19.01.2022
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