Die Coronakrise hat an einigen Stellen offengelegt, welche verheerenden Folgen die neoliberale Spar- und Privatisierungspolitik in den letzten Jahren angerichtet hat. Nicht nur im Gesundheitswesen, auch in Schulen, Gesundheitsämtern, in der Kultur. Fast übersieht man dabei, dass auch Bereiche wie die Hochschulen diesem wilden Kürzungsdiktat unterworfen wurden, in Sachsen 2011 mit dem sogenannten „Hochschulfreiheitsgesetz“, dessen Reform die Landesstudierendenvertretung jetzt dringend anmahnt.
Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sieht eigentlich für 2020 eine Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) vor. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden die verbindliche Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft einführen, für eine ausgewogene Kompetenzverteilung zwischen Senat, Rektorat und Hochschulrat sorgen sowie einen Promovierendenrat und verpflichtende Promotionsvereinbarung einführen.
Im neuen Hochschulgesetz werden wir außerdem die Autonomie der Hochschulen durch ein neues Budgetierungsverfahren mit Anreizen sowie weiteren Erprobungsklauseln bspw. für Bauherreneigenschaften stärken. Durch neue Personalkategorien in den Schwerpunkten Lehre, Forschung und Wissenschaftsmanagement werden neue Karrierewege in der Wissenschaft neben der Professur eröffnet.“
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) fordert dies schon seit langem und hat hierzu auf ihrer Sitzung am 25. April einen konkreten Forderungskatalog ohne Gegenstimme beschlossen. Damit tritt die KSS in die Verhandlungen mit der Landesregierung ein. Die letzte große Änderung ist schon über sieben Jahre her und dementsprechend lang ist die Liste an geforderten Änderungen.
Paul Senf, Sprecher der KSS, erklärt dazu: „Das Gesetz ist in vielen Punkten nicht mehr zeitgemäß. Das Verständnis von Gleichstellung und Inklusion oder die Umsetzung von Internationalisierung sind nur einige davon. Noch dazu brauchen wir eine Flexibilisierung des Studiums, um den vielfältigen Lebensrealitäten der Studierenden gerecht zu werden. Die Hochschulen müssen mehr gesellschaftliche Verantwortung tragen, damit z. B. Fremden- und Wissenschaftsfeindlichkeit in der Bevölkerung etwas entgegengesetzt wird. Auch größere Transparenz im Hochschulalltag ist uns wichtig.“
Die Forderungen der KSS sind unter anderem eine unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen, Rücktritt von Prüfungen im Krankheitsfall durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder die Erweiterung der Aufgaben von Hochschulen und der Studierendenschaft um gesellschaftliche Fragen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Forderungen veröffentlichte die KSS auf ihrer Website.
„Auch in Sachen Demokratie hat das Hochschulfreiheitsgesetz einiges an Nachholbedarf. Die demokratischen Gruppengremien wie der Senat oder die Fakultätsräte müssen mehr Kompetenzen bekommen. Es darf nicht einfach über die Köpfe der Studierenden hinweg entschieden werden. Vielmehr gilt es ihre Position innerhalb der Gremien und der Hochschule zu stärken. Ebenso ist es nicht hinnehmbar, dass Studierende aus der Solidargemeinschaft Studierendenschaft austreten können“, meint Lukas Gliem, Referent für Hochschulpolitik der KSS.
„Die Novellierung wurde schon zu lange aufgeschoben. Die Landesregierung muss trotz der derzeitigen Coronakrise am ursprünglichen Zeitplan festhalten, um die Strukturen der Hochschullandschaft in Sachsen nachhaltig zu verbessern“, so Lukas Eichinger, ebenfalls Sprecher der KSS abschließend.
Sachsen wird mindestens bis 2030 hohe Studierendenzahlen an seinen Hochschulen haben
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