Die sogenannten Kopfnoten in sächsischen Schulzeugnissen stehen von manchen Seiten in der Kritik, weil es kaum möglich sei, das Sozialverhalten von Schüler/-innen mit vier Zahlen zusammenzufassen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kopfnoten in jenen Zeugnissen rechtswidrig sind, die für die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erforderlich sind. Der Landtag könnte aber eine Änderung beschließen. Das Kultusministerium will zunächst gegen das Urteil in Berufung gehen.

Schulzeugnisse, die für Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz erforderlich sind, dürfen nur dann sogenannte Kopfnoten enthalten, wenn es im Schulgesetz eine Regelung dafür gibt. Das Verwaltungsgericht Dresden hat über ein entsprechendes Urteil am Montag, den 7. Oktober, informiert.

Ein sächsischer Oberschüler hatte gegen Kopfnoten in seinem Jahreszeugnis der 9. Klasse und im Halbjahreszeugnis der 10. Klasse geklagt. Das Gericht hatte bereits im November 2018 und im April 2019 in Eilverfahren beschlossen, dass der Schüler die Zeugnisse ohne Kopfnoten erhalten muss. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen lehnte diese Anträge jedoch ab. Daraufhin kam es zum Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Dresden mit dem nun erfolgten Urteil.

Das Gericht erklärte, dass die bisherigen Bestimmungen in der Schulordnung des sächsischen Kultusministeriums „wegen des intensiven Grundrechtseingriffs“ nicht ausreichend seien. Zudem müsse der Landtag vorher über eine solche Regelung entscheiden.

Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) kündigte noch am Montag an, dass das Landesamt für Schule und Bildung die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen möchte. „Wir wollen an der Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens festhalten“, sagte Piwarz. „Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern steht für mich nicht zur Disposition.“

CDU gegen Linke, Grüne und SPD

Der Sächsische Handwerkstag und der Sächsische Lehrerverband bezeichneten das Urteil laut Nachrichtenagentur DPA als „unverständlich“ beziehungsweise „nicht nachvollziehbar“. Auch der Leipziger CDU-Landtagsabgeordnete Holger Gasse erklärte, dass seine Partei an den Kopfnoten festhalten wolle: „Kopfnoten sind wichtig für den Schüler und die Eltern. Sie sagen etwas über seine soziale Entwicklung aus.“

Anders sieht es Luise Neuhaus-Wartenberg, die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Das Grundproblem bleibt, dass sich die Persönlichkeit eines jungen Menschen mit vier Zahlen nicht erschöpfend erfassen lässt. Es ist gut möglich, dass diese grobe und unvollständige Darstellung des Entwicklungsstandes ungerechtfertigte Nachteile verursacht.“ Aus Sicht der Linkspolitikerin wären schriftliche Beurteilungen besser als Kopfnoten.

Grüne und SPD äußerten sich zufrieden mit dem Urteil. Möglicherweise könnten die Kopfnoten in den eventuell bald stattfindenden Koalitionsverhandlungen eine Rolle spielen. Linkspolitikerin Neuhaus-Wartenberg erklärte, dass eine gesetzliche Regelung sinnvoll sei, um Rechtssicherheit zu schaffen.

In Sachsen gibt es Kopfnoten von 1 bis 5 für „Betragen“, „Fleiß“, „Mitarbeit“ und „Ordnung“. Sie stehen unter anderem deshalb in der Kritik, weil es für Lehrer/-innen schwierig sei, das Verhalten aller Schüler/-innen einzuschätzen. Zudem müssten möglicherweise stark unterschiedliche Verhaltensweisen in verschiedenen Fächern zu jeweils einer Gesamtnote zusammengefasst werden.

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