Jetzt steigt auch SPD-Ministerin Petra Köpping selbst in den Ring, um den Volksantrag „Längeres gemeinsames Lernen“ zu unterstützen. Seit dem 29. September werden in ganz Sachsen Unterschriften für den Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ gesammelt. 40.000 Unterschriften werden gebraucht, damit der entsprechende Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode in den Landtag eingebracht werden kann.

Geplant ist laut Gesetzentwurf, dass die Schulen selbst entscheiden können sollen, ob sie Gemeinschaftsschule sein wollen, und so länger gemeinsam lernen, oder wie bisher arbeiten. Für einen erfolgreichen Volksantrag sind mindestens 40.000 Unterschriften nötig. Sollten diese bis Weihnachten gesammelt sein, werden sie dem Landtagspräsidenten übergeben und der Landtag kann sich noch im Jahr 2019 mit dem Volksantrag befassen.

Und während sich die CDU seit Jahren gegen das Thema längeres gemeinsames Lernen sperrt, unterstützt der kleinere Koalitionspartner SPD das Thema Gemeinschaftsschule. Dass die frühe Trennung der Kinder schon nach der 4. Klasse dafür sorgt, dass gerade Kinder aus eher „bildungsfernen“, also in der Regel ärmeren Familien, auf ihrem Bildungsweg benachteiligt werden, thematisieren mittlerweile auch die größeren Zeitungen in Deutschland.

Es ist also auch eindeutig ein Gerechtigkeitsthema und ein Eliten-Thema. Denn das Bildungssystem, das Sachsen 1990 eingeführt hat, ist ein Eliten-System, eines, das dafür sorgt, dass Kinder aus besserverdienenden Elternhäusern im Lauf der Jahre immer mehr unter sich bleiben, weil die anderen Kinder nicht mehr mithalten können und an den Übergängen im Bildungssystem scheitern. Wenn es dann um die Wahl lukrativer Studiengänge geht, sind die Kinder aus gut betuchten Familien schon fast unter sich. Mit Bildungsgerechtigkeit hat das alles nichts zu tun.

„International hat sich längeres gemeinsames Lernen in vielen Ländern bewährt. Auch in Deutschland gibt es bereits in neun Bundesländern Gemeinschaftsschulen. In Sachsen hatten wir zwischen 2006 und 2016 gute Erfahrungen damit gemacht. So gab es im Landkreis Leipzig in Geithain eine solche Schule. Nun möchten wir gern einen neuen Anlauf wagen, dass die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Möglichkeit in die Reihe der Schulformen aufgenommen wird“, erklärt dazu Petra Köpping (SPD), Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und Mitglied des Sächsischen Landtages (MdL).

„Ich halte es nicht für sinnvoll, Kinder schon nach der vierten Klasse auf verschiedene Schultypen aufzuteilen. Dadurch wird zum einen großer Druck auf die Eltern und ihre Kinder ausgeübt. Zum anderen erfahren dadurch unterschiedliches Entwicklungstempo und die sich verschieden entwickelnden Begabungen der Kinder zu wenig Berücksichtigung. Nach der Grundschule ist es schlichtweg nicht abschließend absehbar, wie sich ein Kind weiterentwickeln wird. Deshalb unterstütze ich diese Kampagne voller Überzeugung.“

Einstellung zur Gemeinschaftsschule nach Partei-Präferenz. Grafik: EMNID Umfrage zur Gemeinschaftsschule
Einstellung zur Gemeinschaftsschule nach Partei-Präferenz. Grafik: EMNID Umfrage zur Gemeinschaftsschule

Eine repräsentative Umfrage der Linkspartei hatte dazu auch die grundlegenden Zahlen geliefert. Selbst in der CDU-Wählerschaft wünschen sich mehr als die Hälfte der Befragten ein längeres gemeinsames Lernen der Kinder.

Insgesamt sprachen sich etwa zwei Drittel der Eltern in Sachsen für die Gemeinschaftsschule und damit gegen die Trennung nach der vierten Klasse aus.

„Gerade im Osten ist die gesellschaftliche Mehrheit für längeres gemeinsames Lernen groß, denn dessen Vorteile kennen die heutigen Eltern zum Teil noch aus eigener Schulerfahrung, ohne dass sie dabei die ideologische Ausrichtung des DDR-Schulsystems wiederhaben wollen“, betont Petra Köpping. „Dass die Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit haben, ihren Willen auch in einem Volksantrag zum Ausdruck zu bringen, ist gelebte Demokratie und Mitbestimmung.“

Unterschreiben kann, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Sachsen hat. Die Unterschriftenlisten liegen in den beiden Bürgerbüros von Petra Köpping in Markkleeberg (Rathausstraße 19, Tel.: 0341 59402999) und Grimma (Lorenzstraße 6, Tel.: 03437 9783540) aus.

„Ich freue mich auf große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Leipzig“, so Petra Köpping abschließend.

Sollte der Volksantrag die geforderten 40.000 Unterschriften bekommen, befindet der Landtagspräsident über die Zulässigkeit, die Regierung nimmt Stellung und der Landtag kann binnen sechs Monaten über den Antrag entscheiden, ihn also zu seinem eigenen Anliegen machen. Sollte er das nicht tun, bleibt den Antragstellern noch der Weg, aus dem Volksantrag ein Volksbegehren zu machen, um dann in einem Volksentscheid quasi die Bürger selbst abstimmen zu lassen.

Aber die Hürde für ein Volksbegehren ist mit 15 Prozent bzw. 450.000 zu sammelnden Unterstützerunterschriften in Sachsen nach wie vor gewaltig hoch. Auch das ein Thema, bei dem die regierende CDU seit Jahren blockiert und damit Volksentscheide in Sachsen fast unmöglich macht. Oder zumindest zu einer Aufgabe, die viele Initiatoren bei weitem überfordert.

Leipziger Zeitung Nr. 60: Wer etwas erreichen will, braucht Geduld und den Atem eines Marathonläufers

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