Im vergangenen Herbst gab es an der Universität Leipzig kaum ein anderes Thema als den rassistisch twitternden Juraprofessor Thomas Rauscher. In fast allen Medien tauchte er auf; Studenten protestierten gegen ihn. Danach wurde es ruhig. Doch die Sache ist noch nicht vom Tisch: Laut MDR hat der sächsische Landtag für eine Petition gestimmt, die das Wissenschaftsministerium zur erneuten Prüfung eines Disziplinarverfahrens auffordert.
Das sächsische Wissenschaftsministerium soll erneut ein Disziplinarverfahren gegen den Uniprofessor Thomas Rauscher prüfen. Das meldet der MDR mit Verweis auf einen Beschluss des sächsischen Landtages.
Dieser hatte am Mittwoch, den 25. April, über zahlreiche Petitionen zu entscheiden. Eine davon behandelte „Treuepflicht und Mäßigungsgebot eines Professors“. In einem Dokument des Landtages heißt es: „Mit seiner Petition verfolgt der Petent das Ziel, das Verhalten von Herrn Prof. X unter dienstrechtlichen Aspekten überprüfen zu lassen.“ Dabei handelt es sich um den Juraprofessor Rauscher, der vor einem halben Jahr mit rassistischen Twitter-Äußerungen in die Schlagzeilen geraten war.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Wissenschaftsministerium entschieden, dass Rauscher nicht gegen das Mäßigungsgebot verstoßen habe, da seine Tweets klar erkennbar nicht in seiner Funktion als Hochschullehrer veröffentlicht worden seien. „Diese Einschätzung hält der Sächsische Landtag für problematisch“, heißt es nun in dem Dokument, das den Abgeordneten zur Abstimmung vorgelegt wurde.
„Das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot differenziert nicht zwischen dienstlichen und außerdienstlichen Äußerungen.“ Der Petitionsausschuss des Landtages empfahl daher, die Petition an die Staatsregierung zu überweisen. Dieser Empfehlung ist der Landtag gefolgt.
Mittlerweile ist Rauscher zumindest nicht mehr Erasmusbeauftragter seiner Fakultät. Er war im Dezember 2017 abberufen worden und hatte anschließend gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt. Im Februar sagte er der L-IZ, dass er zudem eine Klage prüfe.
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