Schadensersatz für abgelehnten Dozenten: Sachsen legt Berufung gegen Landgerichtsurteil ein

Nachdem das Landgericht Leipzig den Freistaat Sachsen zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt hat, legt dieser nun Berufung gegen das Urteil ein. Ein von der Universität Leipzig im Jahr 2012 abgelehnter Bewerber auf eine Professur hatte in einem Zivilprozess eine Entschädigung in Höhe von 327.000 Euro erstritten. Unirektorin Schücking wollte eine andere Kandidatin berufen, obwohl eine Berufungskommission den Kläger für den geeignetsten Bewerber hielt.