Der Zeitplan für den neuen Anlauf im Rektorverfahren an der Universität Leipzig steht: Ende des Monats soll der Ausschreibungstext für die Stelle veröffentlicht werden; für Januar 2017 ist die Wahl im Erweiterten Senat geplant. Im ersten Versuch war die Rektorwahl an Streitigkeiten zwischen den Hochschulgremien und dem Rückzug zweier Kandidaten gescheitert.
Hochschulrat und Senat der Universität Leipzig haben sich auf die Eckdaten für das neu gestartete Rektorwahlverfahren verständigt. Demnach soll die Stelle am 28. Juli in der Wochenzeitung „Die Zeit“, in der Wissenschaftszeitschrift „Forschung und Lehre“ und auf der eigenen Homepage ausgeschrieben werden. Ein entsprechender Text wurde von beiden Gremien bestätigt. Mitte September endet die Bewerbungsphase.
Bis Ende des Jahres soll der Hochschulrat im „Benehmen“ mit dem Senat einen Wahlvorschlag erstellen. Dieser kann gemäß sächsischem Hochschulgesetz bis zu drei Kandidaten enthalten. Anhörung und Wahl im Erweiterten Senat sollen im Januar 2017 stattfinden. Der neue Rektor könnte dann etwa ein Jahr nach dem eigentlichen Ende der Amtszeit von Beate Schücking am 29. Februar 2016 seine Arbeit aufnehmen.
Der Zeitplan wurde laut Pressestelle der Universität von einer sogenannten Kommunikationsgruppe erarbeitet. Diese besteht aus Vertretern von Rektorat, Senat und Hochschulrat. Die Gruppe soll auch im weiteren Verlauf tätig bleiben.
Im ersten Anlauf war das Rektorverfahren insbesondere an der Frage, was unter einem „Benehmen“ zu verstehen ist, gescheitert. Der Hochschulrat hatte seinen Wahlvorschlag gegen den Willen des Senats durchgedrückt. Für Streit sorgte insbesondere die Nichtberücksichtigung von Schücking, die sich für eine zweite Amtszeit beworben hatte. Auf dem finalen Wahlvorschlag fanden sich jedoch nur die Namen zweier externer Bewerber. Als sich abzeichnete, dass der Streit zwischen den Gremien vor Gericht landen könnte, zogen sich die beiden Kandidaten aus dem Verfahren zurück.
Ob die Universität im zweiten Versuch mehr Einigkeit zeigen wird, bleibt abzuwarten. Noch im Juni bekräftigte der StuRa seine Rücktrittsforderung an den Hochschulrat, weil dieser eine „konstruktive Zusammenarbeit“ weiter verweigern würde. Grundsätzlich betrachte man das Gremium als intransparent und undemokratisch, erklärte ein Sprecher auf Nachfrage. Deshalb fordere man weiterhin dessen komplette Abschaffung.
In den kommenden Monaten sind die zentralen Organe der Hochschule jedoch auf gute Zusammenarbeit angewiesen. Schücking hat angekündigt, sich erneut für die Stelle der Rektorin zu bewerben. Ob sie diesmal auf dem Wahlvorschlag des Hochschulrates landet, wird sich zeigen. An der Zusammensetzung des neunköpfigen Gremiums hat sich seit dem vergangenen Jahr nichts geändert.
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