Normalerweise würden auch Rektorenwahlen in Sachsen kein Problem darstellen – auch nicht mit dem aktuell gültigen „Hochschulfreiheitsgesetz“. Wenn die Menschen in Machtpositionen auch fähig wären zu Kommunikation und Abstimmung. Sind sie aber oft nicht, wie der Hochschulrat der Uni Leipzig ja in der gründlich gescheiterten Rektorwahl 2015 durchexerzierte. Und weil das so ist, beantragt die Linke im Landtag eine klitzekleine Änderung.

Am 5. April wurde das Verfahren ganz offiziell beendet, um überhaupt ein neues, transparenteres Verfahren zu eröffnen. Eigentlich hätte schon am 1. März 2016 eine neue Rektorin bzw. ein neuer Rektor an der Universität Leipzig ihre bzw. seine Amtszeit an der Uni Leipzig beginnen sollen. Doch aufgrund schwerwiegender Konflikte zwischen Hochschulrat und Senat scheiterte das Wahlverfahren und muss nun neu beginnen, nachdem der letzte Bewerber seine Kandidatur zurückgezogen hatte.

Dass das entsprechende Gesetz in der entscheidenden Passage, die erst den Raum für Konflikte eröffnet, geändert werden sollte, hatten auch die Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften und die Grünen gefordert.

Die Linksfraktion ist jetzt vorgeprescht und bringt einen Gesetzentwurf (Drucksache 6/4578) zur Änderung von § 82 Abs. 6 Satz 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes ein, um ein demokratischeres und transparenteres Wahlverfahren zu garantieren. Der Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch, 20. April 2016, in erster Lesung im Landtag behandelt.

„Künftig soll der Hochschulrat seinen Wahlvorschlag im Einvernehmen und nicht mehr nur im Benehmen mit dem Senat erarbeiten“, benennt Falk Neubert, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion, den entscheidenden kleinen Punkt. Denn bislang heißt es im Passus zur Wahl der neuen Rektorin/des neuen Rektors: „Der Hochschulrat erstellt im Benehmen mit dem Senat einen Wahlvorschlag, der bis zu 3 Kandidaten enthält.“

Zwar heißt es beim Stichwort „Benehmen“ auf Wikipedia: „Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen.“ Aber ganz so, wie es der Hochschulrat praktiziert hat, als er nur zwei Vorschläge machte, die aktuelle Rektorin der Uni Leipzig, Prof. Beate Schücking, völlig überging und auch stur bei seiner Haltung blieb, als der Erweiterte Senat Einwände erhob, war auch die Sache mit dem „Benehmen“ nicht gedacht. Dann weiter bei „Wikipedia“: „Namentlich ist im Rahmen der Benehmensherstellung von einer gesteigerten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde auszugehen, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert.“

Dieses Bemühen, ein Einvernehmen herzustellen, war einfach nicht zu spüren. Am Ende sprangen die beiden vorgeschlagenen Kandidaten ab.

Sie hätten möglicherweise sogar Chancen gehabt, wenn der Hochschulrat dem Erweiterten Senat einfach entgegengekommen wäre. Aber irgendjemand wollte da mit aller Macht beweisen, dass er am längeren Hebel sitzt. Von Einvernehmen keine Spur.

Aber genau dieser Ersatz des Wortes Benehmen durch Einvernehmen würde beide Gremien zwingen, miteinander zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, findet Neubert.

„Damit wird die Position der akademischen Senate an den Hochschulen, die anders als die Hochschulräte vollständig demokratisch legitimiert sind, aufgewertet. So wird sichergestellt, dass alle Mitgliedergruppen der Hochschulen in den Entscheidungsprozess zur Besetzung des Rektor-Postens einbezogen werden“, sagt Neubert. Und nicht nur die Senate bekommen mehr Gewicht – auch die neu gewählte Rektorin/der neue Rektor können mit einer deutlich besseren Unterstützung durch diese Gremien rechnen.

„Damit können Probleme, wie sie im letzten Jahr an der Universität Leipzig aufgetreten sind, künftig verhindert werden“, sagt Neubert und betont: „Es kann nicht sein, dass der Hochschulrat seine Beteiligung an der Rektor_innenwahl so intransparent und undemokratisch gestaltet, dass Kandidierende ihre Bewerbung zurückziehen. Die Wissenschaftsministerin sprach von einer ‚undemokratischen Zerreißprobe‘. Es bedarf schnellstmöglich eines demokratischen Verfahrens mit der Beteiligung aller Mitgliedergruppen der Hochschule.“

Der Antrag der Linksfraktion. Drs. 4578

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