So manche sächsischen Wähler hatten durch die Wahl im Herbst tatsächlich mit einer Änderung der sächsischen Landespolitik gerechnet. Zumindest auf einigen Politikfeldern, auf denen man dem neuen Koalitionspartner SPD mehr Kompetenz zutraute. Doch die ersten Monate gingen vorüber und es geht weiter wie zuvor. Beim Thema Freie Schulen herrscht der selbe Eiertanz, der auch in CDU/FDP-Zeiten die Landschaft verunsichert hat.

Und die Töne aus der Regierung sind genau die selben wie zuvor: Vollmundig wird Besserung gelobt, werden Gesetze angekündigt, die endlich den Forderungen der Verfassung entsprechen. So geschehen am 23. Dezember – quasi als Weihnachtsgeschenk direkt aus dem sächsischen Kabinett, das noch flott vor Heiligabend den Entwurf für das neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft zur Anhörung freigab.

„Der Gesetzentwurf erleichtert die Gründung von freien Schulen und verschafft ihnen deutlich höhere staatliche Zuschüsse“, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth dazu.

Was sie nicht ankündigte, war freilich das, was die Sächsische Verfassung tatsächlich verlangt: eine Gleichstellung staatlicher und freier Schulen.

Nur ein bisschen mehr Geld wollte man gnädig gewähren: “Die Zuschüsse des Freistaates an die freien Träger werden künftig in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren berechnet, in dem alle Kostenfaktoren berücksichtigt werden. Dabei hat sich das Kultusministerium an den Kosten der öffentlichen Schulen orientiert.”

Und schon im nächsten Satz kündigte das Kultusministerium an, dass es gar nicht daran dachte, die freien Schulen gleichzustellen: “Nach der neuen Berechnungsformel erhalten die freien Träger für die Personalausgaben ihrer Lehrer künftig rund 90 Prozent des Gehaltes von Lehrern an öffentlichen Schulen und nicht wie bisher 80 Prozent. Ausnahme sind die privaten Förderschulen, sie erhalten künftig 100 Prozent der Personalausgaben an öffentlichen Schulen.”

Ein Unding, kritisiert jetzt der Landesverband Sachsen-Thüringen des Verbandes Deutsche Privatschulen.

„Weder reiche die Erhöhung von durchschnittlich 1.000 EUR pro Schüler im Jahr aus, um auf das bisher erforderliche Schulgeld zu verzichten, noch um die Lehrer an unseren Schulen gleich wie im staatlichen Bereich zu bezahlen“, erklärt Manja Bürger, Geschäftsführerin des Verbandes Deutscher Privatschulen.

Der Verband weist explizit darauf hin, das der neue Gesetzentwurf nicht annähernd der Forderung des Verfassungsgerichts entspricht, der das alte Gesetz als verfassungswidrig eingestuft hat: “Der Verfassungsgerichtshof fordert in seiner Begründung des Urteils aufgrund der Maßgabe des Art. 102 Abs. 4 Satz 2 der Sächsischen Verfassung eine gleichartige Befreiung von Schulgeld und Lernmittel auch für Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen. Der Entwurf zur Neuregelung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen behauptet zwar, dass es den Träger nunmehr möglich ist, eine Schule genehmigungsfähig zu betreiben, begründet diese Annahme aber mit keinem Wort. Die im Urteil angelegte Gleichrangigkeit beider Säulen des Schulwesens wurde im Gesetzentwurf damit verfehlt.”

Das Gemauschel geht also weiter. Statt eines klaren Bekenntnisses zu einer vielfältigen Schullandschaft ist auch der neue Gesetzentwurf ein Versuch, die freien Schulen schlechter zu stellen.

“Handelt das Kultusministerium fahrlässig oder schon vorsätzlich?”, fragt deshalb auch Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag. “Mit diesem neuen Gesetz für freie Schulen werden weitere Klagen von Trägern und enorme Kosten folgen. Die Bugwelle finanzieller Verpflichtungen des Freistaates gegenüber freien Schulen wächst. – Zu Recht laufen Schulen, Träger und Eltern Sturm gegen die Pläne. Denn der Gesetzentwurf ist ein erneuter Verfassungsbruch. Ohne den Beweis zu führen und die realen Kosten zu prüfen, wird behauptet, die Zuschüsse wären ‘auskömmlich’. In Wirklichkeit werden die Schulen in freier Trägerschaft vor die Wahl gestellt: Entweder sie bezahlen ihre Lehrerinnen und Lehrer besser oder sie verzichten auf Schulgeld oder sie investieren, z.B. in die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Allem gleichermaßen Rechnung zu tragen, ist zwar der verfassungsgemäße Auftrag – und das Recht der freien Schulen -, mit den so berechneten staatlichen Zuschüssen aber nicht zu leisten. Das hat Kalkül. Die verschiedenen Seiten werden gegeneinander ausgespielt. Das wird dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht gerecht.”

Stattdessen will die Staatsregierung nun auch in die Haushaltsführung der freien Schulen hineinregieren. Auch hier kann Sachsens Regierung die behauptete Freiheit nicht wirklich von ihrem gepflegten Misstrauen und ihrem Drang zur kompletten Kontrolle trennen.

Petra Zais: “Problematisch finde ich zudem die umfangreichen Offenlegungspflichten der Schulträger und die gleichzeitig weitreichenden Kontrollrechte der Schulaufsicht. Das vielbeschworene neue Miteinander scheint nicht auf Vertrauen zu fußen. Weniger Freude an ‘Transparenz’ zeigt man dagegen beim Thema Elternbeteiligung. Auch im neuen Gesetz findet sich dazu keine Aussage.”

Und nun scheint die Regierung auch dieses Gesetz im Affenzahn durch die Gremien jagen zu wollen, ganz so, als solle es niemand nur zu genau lesen und schon vor der Beschlussfassung Einwände erheben.

“Der Zeitdruck bei der Anhörung des Gesetzentwurfs war groß”, stellt Zais fest und weist noch einmal darauf hin, dass die Regierung schon im Vorfeld die eigentlich Betroffenen wieder einmal brüskiert hat. “Die im Vorfeld geführten Gespräche zwischen Kultusministerium und Verbänden wurden abgebrochen, ehe es einen Entwurf gab. Kultusministerin Brunhild Kurth wäre gut beraten, die notwendigen Änderungen jetzt im Entwurf aufzunehmen, ehe das Gesetz in den Landtag eingebracht wird. Meine Fraktion wird alle parlamentarischen Wege nutzen, um den Schulen in freier Trägerschaft zu ihrem guten Recht zu verhelfen.”

Im Dezember hatte Brunhild Kurth noch angekündigt, den im Vorfeld des Gesetzentwurfes aufgenommenen Dialog mit den Spitzenvertretern der freien Träger im neuen Jahr fortzusetzen. „Dann werden wir Gelegenheit haben, den Gesetzentwurf ausführlich zu diskutieren“, sagte sie.

Bis Freitag, 30. Januar, hatten die Verbände und Träger Gelegenheit, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Die Gesetzesnovelle war durch ein Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig geworden. In einem auf Initiative der Grünen basierenden Normenkontrollverfahren (mit der SPD und Teilen der Linken) hatte das höchste sächsische Gericht am 15. November 2013 entschieden, dass das Gesetz über freie Schulen mit der Verfassung unvereinbar ist. Das alte Gesetz darf längstens bis zum 31. Dezember 2015 in Kraft bleiben, danach muss es eine Neuregelung geben.

Die eindeutige Wortmeldung des Verbandes Deutscher Privatschulen ist auch eine Alarmmeldung: Jetzt muss sich die Ministerin mit den Freien an einen Tisch setzen und wirklich ein Gesetz machen, das den Forderungen der Sächsischen Verfassung entspricht.

„Denn auch wir müssen in der Lage sein, unseren LehrerInnen vergleichbare Gehälter zu zahlen, ohne die Eltern unserer Schüler weiter zu belasten”, hat Manja Bürger gesagt. Das gilt, wenn Sachsen nicht ganz und gar darauf versessen ist, dass private Schulen mit besonderen Lernprofilen künftig nur noch für eine Elite betuchter Eltern bezahlbar bleiben.

Die Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Privatschulen als Download.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar