Die Grünen waren es, die im Sommer die Übernahme der Nachbarschaftsschule in Lindenau in die Trägerschaft der Stadt Leipzig beantragt hatten, nachdem die Pläne der Landesregierung das freie Schulprojekt bedrohten. Die Stadt freilich kann keine Schule in freier Trägerschaft betreiben. Geht nicht, teilte das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) per Schreiben vom 29. Oktober 2014 der Leipziger Stadtverwaltung mit.
Grundlage seien § 3 des Schulgesetzes und § 2 des Sächsischen Schulgesetzes für freie Träger. Sie schließen aus, dass die Stadt Leipzig eine Schule in freier Trägerschaft errichtet oder betreibt. So das SMK.
Der kleine Hoffnungsschimmer: Es gibt mittlerweile eine Regierung in Sachsen, in der auch die SPD sitzt. Vielleicht ist sie ja nicht ganz so hartleibig wie die vorhergehende CDU/FDP-Regierung. Und so bietet Leipzigs Verwaltungsspitze den Grünen jetzt als Alternativvorschlag an: “Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Freistaat für eine dauerhafte Perspektive des Schulmodells Nachbarschaftsschule ein.”
Sie betont auch, dass sie das Experiment in Lindenau, das längst kein Experiment mehr ist, auch gern behalten möchte in Leipzig: “Die Stadt Leipzig hat ein hohes Interesse daran, dass die Nachbarschaftsschule als Gemeinschaftsschule weitergeführt wird. Die Nachbarschaftsschule ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Leipziger Bildungslandschaft. Gemeinsam mit der Schulleitung, Vertreterinnen der Elternschaft, des Fördervereins und der Sächsischen Bildungsagentur arbeitet die Stadtverwaltung daher seit April 2013 mit dem Ziel zusammen, die Schule in ihrer weiteren Entwicklung zu stärken. Schwerpunkte sind unter anderem das Schulkonzept und die Fortführung des Schulversuches in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus.”
Doch wie soll das gehen, wen die vergangene Regierung so eifrig alle Gesetze geändert hat, damit es freien Schulträgern in Sachsen so richtig sauer gemacht wird?
Natürlich wieder nur über Gesetzesänderung.
Und so teilt Leipzigs Verwaltung optimistisch mit: “Derzeit wird zu diesem Zweck eine Änderung des Schulgesetzes zur Verankerung der Modelle Nachbarschaftsschule und Chemnitzer Schulmodell und damit die Aufhebung des Versuchsstadiums angestrebt. Hinsichtlich der Schulgesetznovelle wurde in das Positionspapier der AG Schulverwaltungsamtsleiter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages auf Anregung von Leipzig und Chemnitz der Passus aufgenommen, die Zielstellung des Koalitionsvertrages ‘Schulen (…) die Möglichkeit zu eröffnen, von der Bildungsgangdifferenzierung abzuweichen’ zu nutzen, um langjährig erfolgreich laufenden Schulversuchen eine dauerhafte Perspektive zu geben.”
Der Städte- und Gemeindetag kann nur beantragen. Gesetzestexte formulieren und beschließen können nur die Fraktionen des Landtages. Das dauert oft eine Weile.
Aber es gibt auch da noch einen Hoffnungsschimmer: “Sollte keine entsprechende Novellierung des Schulgesetzes erfolgen, wird alternativ eine Verlängerung des Schulversuchs beantragt.”
Nur wird es wohl ohne ein paar Zugeständnisse an die Malaise des sächsischen Bildungssystems nicht gehen. In diesem Fall: Auch die NaSch soll mehr Schüler aufnehmen.
Das formuliert die Verwaltungspitze so: “Unabhängig vom deutlichen Bekenntnis zum Bestand der Nachbarschaftsschule und ihrem Konzept hat der Schulträger die nötige Kapazität für die Beschulung der Kinder- und Jugendlichen bereitzustellen. Durch den Anstieg der Schülerzahlen besteht derzeit die Notwendigkeit, auch die Kapazitäten der Nachbarschaftsschule auszulasten und in eine Verantwortungsgemeinschaft für alle Leipziger Schülerinnen und Schüler zu treten.”
Immerhin war das einer der wesentlichen Protestpunkte von Lehrern und Eltern an der NaSch: Wenn die Klassen vollgestopft werden, wie sie an einigen Leipziger Gymnasien schon sind, dann funktioniert das pädagogische Konzept nicht mehr so gut.
Die Verwaltung ist da etwas anderer Meinung: “Das pädagogische Konzept der Nachbarschaftsschule und der Bescheid des SMK zur Genehmigung der Gemeinschaftsschule treffen keine Einschränkungen zur Klassenstärke, so dass die Leitlinien für Gemeinschaftsschulen nach den Bestimmungen des § 4a SchulG greifen.”
Unübersehbar beißt sich das. Wie die Lösung aussehen soll aus Sicht der Leipziger Verwaltung, das ist noch etwas nebelhaft: “Die Erhöhung des Klassenteilers erfordert Schritte, um das spezifische pädagogische Profil der Nachbarschaftsschule weiter tragfähig zu gestalten.”
Welche Schritte das sein sollen, wagen sich die Erarbeiter der Stellungnahme noch nicht zu formulieren. Denn wenn ein Konzept auf überschaubare Klassengrößen angelegt ist, kann es nur verlieren, wenn die Klassen aufgeblasen werden. Erst recht, wenn das Land mit der Finanzierung zusätzlicher Lehrerstellen knausert.
Aber vielleicht kann man ja die Landesregierung mit dem einzigartigen pädagogischen Konzept ködern, überlegt das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule: “Gleichzeitig erhält das pädagogische Konzept der Nachbarschaftsschule damit jedoch auch die Chance, unter den Voraussetzungen anderer Schulen erprobt zu werden. Damit kann die Nachbarschaftsschule dem Auftrag des SMK, Konsultationsschule zur Lehrerfortbildung zu sein und einen Konzepttransfer zu unterstützen, unter vergleichbaren Rahmenbedingungen nachkommen.”
Das Konzept der Nachbarschaftsschule auch in anderen, staatlichen Schulen in Sachsen? – Das klingt nach einem sehr mutigen Vorschlag.
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