Am Mittwoch, 11. Dezember, wird in Dresden die Zuschussvereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und den sächsischen Hochschulen unterzeichnet. Damit verpflichten sich die Hochschulen auch auf die zuvor mit dem SMWK ausgehandelten Zielvereinbarungen und geben so ihre Autonomie auf, kritisiert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS).
Durch die Regelungen des Hochschulfreiheitsgesetzes wird es dem SMWK ermöglicht, ohne maßgebliches Mitspracherecht der Hochschule über den Erhalt oder die Einstellung von Studiengängen sowie die Zahl von Neuimmatrikulationen oder Promotionen zu verfügen.
Ein Teil des Budgets der Hochschulen wird zukünftig an die Erfüllung der vom SMWK gesteckten Ziele gebunden. Damit werden wettbewerbliche Elemente in die Hochschulfinanzierung eingeführt, die die Ausschüttung von Mitteln vor allem an strukturelle Ziele sowie Absolventen- und Drittmittelquoten binden.
“Der Finanzierung der Hochschulen liegen rein wirtschaftliche Erwägungen zu Grunde, die Qualität von Lehre und Studium hingegen spielt bei der Vergabe der Mittel weiterhin kaum eine Rolle”, meint Bernd Hahn, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS).
Unter dem Deckmantel der Profilbildung und Synergienutzung werden Hochschulen genötigt Fachbereiche einzustellen oder an andere Standorte zu verlagern. So wird die Universität Leipzig aufgefordert in Zusammenarbeit mit den Universitäten in Halle und Jena die Ausbildung von PharmazeutInnen sicherzustellen, obwohl auch diesen Hochschulen drastische finanzielle Einschnitte bevorstehen. Auch die Geowissenschaften sollen nach dem Willen des SMWK an einer Hochschule gebündelt werden. Diesbezüglich müssen sich HTW und TU Dresden sowie die Uni Leipzig einig werden. Deutliche Abstriche mussten bereits im Bauingenieurwesen hingenommen werden, welches von Zittau an die HTW Dresden verlagert wurde.
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Mit großem Jubel verkündete das SMW im Sommer, dass bis 2016 keine weiteren Stellen an Sächsischen Hochschule gestrichen werden müssen. Tatsächlich sehen die Zielvereinbarungen an einigen Hochschulen den Wegfall von Stellen im zweistelligen Bereich vor.
Die Summe der einzuwerbenden Drittmittel soll bis 2016 mindestens konstant gehalten, wenn nicht sogar erhöht werden. Auch im Bereich des Wissenstransfers sollen die Hochschulen aktiver werden. “Durch die Verlagerung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Privatwirtschaft sind diese für die Allgemeinheit nicht mehr nutzbar und die damit erzielten Gewinne werden von privaten Investoren abgeschöpft, anstatt für die Hochschulen zur Verfügung zu stehen”, kritisiert Hahn die Vorgaben des SMWK.
Auch auf die Studierenden wird der Druck weiter erhöht, so soll die Anzahl der Studienabschlüsse in Regelstudienzeit erheblich gesteigert werden. Außerdem sollen die Hochschulen die Auslastung einiger Fachbereiche senken. In Freiberg sollen weniger Studierende in die Wirtschaftswissenschaften immatrikuliert werden, um deren Auslastung von 180 Prozent auf 120 Prozent zu senken. Auch die Juristenausbildung in Leipzig soll zurückgefahren werden. In der Folge solcher Forderungen wird die Anzahl der Studienplätze künstlich verknappt und die weitere Einschränkung der freien Studienwahl durch einen sogenannten Numerus Clausus vorangetrieben.
“Mit der Änderung des Hochschulfreiheitsgesetzes im Herbst 2012 wurden den Hochschulen mittels der Finanzierung schwere Daumenschrauben angelegt, welche nun heftig angezogen werden”, stellt Hahn fest.
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