Als neue Hochschulfreiheit verkauften die sächsische Regierung und die Regierungskoalition vor einem Jahr die Einführung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Nur mehr Freiheiten hat es den Hochschulen nicht gebracht. Die Bilanz nach einem Jahr sieht so mau aus wie erwartet, reklamiert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS).
Hier das Statement zum Geburtstag:
“Zum ersten Geburtstag des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes:
Nein, wir wünschen dir kein langes, erfülltes Leben!
Vor einem Jahr wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und der rechtsextremen NPD das sogenannte Hochschul”Freiheits”Gesetz (SächsHSFG) im sächsischen Landtag beschlossen. Voller Stolz wurde seitens der Regierungskoalition verkündet, hier würde den Studierenden an den sächsischen Hochschulen endlich Freiheit eingeräumt, unter anderem die Freiheit zur Zahlung von (Langzeit-)Studiengebühren sowie die Freiheit, nach dem ersten Semester aus der verfassten Studierendenschaft austreten zu können.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zieht nach einem Jahr SächsHSFG eine verheerende Bilanz und schaut mit Sorge in die Zukunft. Die Landesregierung ebnete mit diesem Gesetz den Weg zu – von einigen Unionspolitikern schon lange geforderten – allgemeinen Studiengebühren – im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, welche die Studiengebühren größtenteils wieder abgeschafft haben. “So wie viele Änderungen im SächsHSFG, stellen vor allem die Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland einen Akt der Diskriminierung sondergleichen dar. So wurden aufgrund fehlender finanzieller Mittel im Sommer 2013 an der Hochschule für Musik und Theater “Mendelssohn Bartholdy” Leipzig (HMT) die Regelungen des SächsHSFG umgesetzt, ohne Rücksicht auf bereits immatrikulierte Studierende zu nehmen. Vertrauensschutz passt eben nicht zum Verständnis von Freiheit der CDU und FDP”, so Bernd Hahn, Sprecher der KSS.
Auch die sogenannte Freiheit für Studierende, nach dem ersten Semester aus der verfassten Studierendenschaft austreten zu können, bleibt nicht ohne Folgen. “Die Legitimation der Studierendenräte soll gestärkt werden, hieß es im Landtag, aber es wurde verschwiegen, dass diese Austrittsoption die Gestaltungsmöglichkeiten in den hochschulrelevanten Gremien sukzessive bis zur totalen Unmündigkeit einschränken wird”, meint Hahn.
Auch an anderer Stelle verlieren die Studierendenschaften ihre bisherige Möglichkeit zur Einflussnahme. So ist bis heute unsicher, ob die Studierenden der Dresdner Hochschulen im kommenden Wintersemester ein Studierendenticket haben werden.
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Die angepriesenen Verbesserungen und neuen Freiheiten, welche das sächsische Hochschul”Freiheits”Gesetz bieten sollten, sind nichts als Etikettenschwindel. Die Landesregierung war und ist sich nicht über die weitreichenden Konsequenzen bewusst.
Wir, die VertreterInnen der Studierendenschaften, erwarten zum heutigen 1. Geburtstag des SächsHSFG, dass die Verantwortlichen unverzüglich die Konsequenzen aus den fatalen Auswirkungen des Gesetzes ziehen – auch personell. Besonders mit Blick auf die Landtagswahlen 2014 sollten die Parteien zeigen, ob sie tatsächlich für nachhaltige Hochschulpolitik stehen.
Bernd Hahn
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften”
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