Nachdem schon die Universität Leipzig gemeldet hat, dass das Wissenschaftsministerium zur Sicherung der Medienzugänge an den Hochschulbibliotheken wieder eine Sonderzahlung zugestanden hat, hat am Freitag, 9. August, das Sächsische Wissenschaftsministerium selbst nachgezogen. Und betont: "Auch in diesem Jahr erhalten die sächsischen Hochschulen wieder zusätzliches Geld für den Erwerb von Medien an den Hochschulbibliotheken."

Klingt gut. Aber hinter der Formel “zusätzliche Geld” steckt auch die Verweigerung, dass Sachsens Hochschulbibliotheken einen festen und ausreichenden Betrag brauchen, um die Medienzugänge für die forschenden Wissenschaftler zu sichern. Aber lieber spielt auch Sachsens Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer einmal im Jahr Weihnachtsfrau: “Insgesamt stehen 1,4 Millionen Euro für Literaturbeschaffung zur Verfügung, davon erhält unter anderem die TU Dresden 511.220 Euro, die Universität Leipzig 388.000 Euro sowie die TU Chemnitz 143.000 Euro. Auch die TU Bergakademie Freiberg, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die sächsischen Kunsthochschulen bekommen entsprechende Verstärkungsmittel”, teilt ihr Ministerium mit.

“Unsere wissenschaftlichen Bibliotheken sind zentrale Dienstleistungseinrichtungen für Forschung, Lehre und Weiterbildung. Mit den jährlichen Sonderzuweisungen unterstützen wir noch einmal gezielt die Literaturbeschaffung an unseren Hochschulen”, malt sich Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer ihr Vorgehen schön. Dabei reicht selbst diese Sonderzahlung nicht aus, um den wirklichen Bedarf zu decken. Allein an der Uni Leipzig müssten 1,1 Millionen Euro aufgebracht werden.
“Es ist unbestritten, dass der Zugang zu Fachzeitschriften und Datenbanken unverzichtbar ist, wenn Forschung und Lehre mit den aktuellen Entwicklungen ihres Fachbereichs mithalten sollen”, kommentiert denn auch der wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. Gerhard Besier, diese geizige Gabe. “An der Universität Leipzig wirken sich Haushaltskürzungen hierbei besonders nachteilig aus: Wie der dortige Promovierendenrat völlig zu Recht kritisiert, wird die Kündigung vieler Zeitschriftenpakete und Datenbanken, die aufgrund der unzureichenden Grundfinanzierung der Universitätsbibliothek notwendig wird, die Recherchemöglichkeiten von Studierenden und Lehrenden in Zukunft schmerzlich einschränken.”

Es sei schon schlimm genug, dass bereits in den zurückliegenden Jahren in offenbar großem Umfang Sonderzuweisungen notwendig waren, um den laufenden Betrieb zu sichern, betont er. “Die jetzt versprochene Sonderzahlung in Höhe von 380.000 Euro löst die Probleme nicht einmal ansatzweise. Nun teilt das SMWK freudestrahlend mit, dass zusätzlich 1,4 Millionen Euro für die Literaturbeschaffung ausgereicht werden. Diese Summe wäre wohl langfristig nicht einmal für das Stopfen der Finanzlöcher der Universitätsbibliothek Leipzig ausreichend, soll aber für alle sächsischen Hochschulen genügen. Das spricht der Aussage der Ministerin, wonach sie ‘unsere wissenschaftlichen Bibliotheken’ als ‘zentrale Dienstleistungseinrichtungen für Forschung, Lehre und Weiterbildung’ schätzt, Hohn.”

Die vollmundigen Töne aus dem Wissenschaftsministerium bringen keine nachhaltige Sicherung der Zugänge zu wichtiger Forschungsliteratur. Besier: “Wie bei den Hochschulen insgesamt ist auch bei den Bibliotheken allein schon im Dienste der Planungssicherheit eine bedarfsgerechte Grundfinanzierung notwendig, wenn die sächsischen Bildungseinrichtungen im nationalen und internationalen Wettbewerb nicht abgehängt werden sollen. Wer bei der Literaturbeschaffung kürzt, legt allerdings die Hand an die Wurzeln des Wissenschaftsbetriebs und riskiert, dass dadurch eine folgenschwere Abwärtsspirale in Gang kommt.”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar