"Mit in Kraft treten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes sind allgemeine Langzeitstudiengebühren ab dem Wintersemester 2012/13 eingeführt worden", stellt Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, fest. Nicht einmal ernüchtert. Von der aktuellen CDU/FDP-Regierung hatte er eigentlich nichts anderes erwartet. Deshalb hat er ja eine Kleine Anfrage gestellt an die Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer.

“Mit der nunmehr vorliegenden Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage wird offen gelegt, dass von den entsprechenden Gebührenregelungen auch alle ab dem laufenden Wintersemester immatrikulierten Masterstudierenden und Studierende, die einen Studiengangwechsel vollzogen haben, betroffen sind”, stellt Mann fest, nachdem er genau nachgefragt hatte, was denn nun mit denen ist, die ihren Studiengang gewechselt haben.

In §12 Abs. 2 des sogenannten “Hochschulfreiheitsgesetzes”, das CDU, FDP und NPD im September 2012 durch den Landtag brachten, heißt es: “Sofern die in der Prüfungsordnung festgelegte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulabschluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500 EUR bei der Rückmeldung erhoben. Die Gebühr entsteht mit der Rückmeldung”.

“Es ist absehbar, dass wir durch diese Regelung in spätestens vier Jahren flächendeckend Studiengebühren in Sachsen haben werden. Die Studiengebührenfreiheit bis zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss war und ist für die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag aber ein Garant für Chancengerechtigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten”, wertet der SPD-Abgeordnete aus Leipzig die knappen juristischen Antworten der Ministerin aus.

Denn die Regelstudienzeiten einhalten kann in Sachsen nur eine Minderheit der Studierenden. Viele haben nicht einmal dann eine Chance darauf, wenn sie sich mit aller Kraft ins Studium knien. Die Sparrunden der letzten Jahre haben nicht nur mehrere Studiengänge auf die Abschussliste gebracht. Sie haben auch dafür gesorgt, das viele Studienrichtungen überlaufen sind, das Lehrpersonal vielerorts überlastet ist und die Abschlüsse gar nicht im Zielsemester geschafft werden.Aber diese Statistiken liegen Sabine von Schorlemer ja auch alle vor. Doch beharrlich hält sie an einer Kürzung beim Hochschulpersonal fest, die sie 2011 noch dekretiert hat, obwohl auch da schon fest stand, dass die Studierendenzahlen in Sachsen steigen. Das ist keine auf Zukunft bedachte Politik. Das ist nur ignorant. Und es ist schäbig, für diese Studierenden, deren Studienbedingungen man Jahr um Jahr verschlechtert, am Ende einen Strafbescheid in Form einer Kostennote zuschicken zu wollen.

“Vor dem Hintergrund, dass lediglich 34 Prozent der Absolventen und Absolventinnen ihren Hochschulabschluss in der Regelstudienzeit abschließen, ist die Einführung von Langzeitstudiengebühren ein fatales Signal. Wenn 50 Prozent von ihnen ein bis vier Semester mehr benötigen, ist die Staatsregierung gemeinsam mit den Hochschulen gefordert, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre einzuleiten, anstatt die 16 Prozent der Studierenden zur Kasse zu bitten, die für den Abschluss mehr als vier Semester über der Regelstudienzeit benötigen”, sagt Holger Mann zu diesem bestenfalls gedankenlosen Vorgehen.

Auch für ihn steht fest: “Hier werden nunmehr die Studierenden für die Lehrbedingungen an sächsischen Hochschulen verantwortlich gemacht. Der richtige Adressat wäre wohl die Staatsregierung, die durch Stellenabbau die Betreuungsrelation weiter verschlechtern wird. Eine Gebührenspirale für die Studierenden ist absehbar, wenn am Ende des Studium, die Studienfinanzierung mittels BAföG wegfällt, ein Nebenjob erforderlich wird und nunmehr noch Langzeitstudiengebühren zu entrichten sind.”

Auch der wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Gerhard Besier, schüttelt über das Vorgehen der Staatsregierung nur den Kopf: “Mit der Abschaffung des sogenannten ‘Freiversuchs’ und der gleichzeitigen Einführung von Langzeitstudiengebühren hat die Staatsregierung eine paradoxe Situation geschaffen: Längeres Studieren, meist ohne Eigenverschulden, wird bestraft, während schnelleres Studieren aus Eigeninitiative nicht länger belohnt wird. Zudem hat sie bekräftigt, dass alle Studierenden, die sich im Wintersemester 2012/13 für einen neuen Studiengang immatrikuliert haben, künftig zahlen müssen – auch jene, die ein Masterstudium aufgenommen oder den Studiengang gewechselt haben.”

Und noch paradoxer: Die Uhr ticke dabei rückwirkend. Denn obwohl das “Hochschulfreiheitsgesetz” erst am 17. November 2012 und damit während des laufenden Wintersemesters in Kraft trat, wird das aktuelle Semester in die Berechnung einer möglichen Regelstudienzeitüberschreitung einbezogen. “Die Ausflucht der Staatsregierung, dass die möglicherweise betroffenen Studierenden ihr Studium soeben erst begonnen haben und sich folglich darauf hätten einstellen können, die Regelstudienzeit nicht zu überschreiten, ändert wenig an den individuellen Gründen für längeres Studieren – beispielsweise Kindererziehung, Berufstätigkeit, gesellschaftliches Engagement oder Krankheit”, benennt Besier einige der Gründe, die normalerweise ein Studium verlängern.

Die Betroffenen werden zur Kasse gebeten. Aber den Hochschulen nütze das gar nichts, weil die Einsparungen der Landesregierung Löcher in einer ganz anderen Dimension gerissen haben. Besier: “Einnahmen aus Studiengebühren werden nicht wesentlich dazu beitragen, die chronische Unterfinanzierung der sächsischen Hochschulen zu beseitigen – geben doch etwa die TU Dresden und die Uni Leipzig derzeit ein Finanzloch von je 50 Millionen Euro jährlich an. Diesen Zustand zu beheben, erforderte von der Staatsregierung ein entschlosseneres Engagement – sie wählt jedoch den vermeintlich leichteren Weg und lässt die Studierenden (die Lehrenden ohnehin) für ihre hochschulpolitischen Misserfolge zahlen.”

Die Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage von Holger Mann: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10608&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

Informationen zu den “Absolvent/innen im Prüfungsjahr 2011” findet man im Statistischen Bericht “Abschlussprüfungen an den Hochschulen im Freistaat Sachsen”: www.statistik.sachsen.de/download/100_Berichte-B/B_III_3_j11_SN.pdf

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