Kopien und Arbeitshefte sind an Leipziger Schulen künftig kostenfrei. Diese Neuregelung geht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) zurück, das nun rechtskräftig geworden ist. Das teilt nun auch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig per 3. August 2012 mit.
Das OVG hatte in seinem Urteil vom 17. April dieses Jahres entschieden, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 Sächs. SchulG “Schulgeld und Lernmittelfreiheit” verpflichtet sind, auch den Schulbüchern gleichgestellte Druckwerke, wie Arbeitshefte, Atlanten, Tafelwerke und so weiter den Schülern kostenlos zur Nutzung zu überlassen.
Aus dem Urteil ergeben sich bereits für das kommende Schuljahr neue Regelungen für Leipzigs Schulen. Eltern können Arbeitshefte entweder zentral als Leihexemplare über die Schule bestellen oder, sofern diese selbst erworben wurden, gegenüber der Stadtverwaltung abrechnen. Dazu sollte der Rechnungsbeleg mit den Angaben zum Schüler und der Bankverbindung in der Schule eingereicht werden. Nach Bestätigung durch die Schule wird der Beleg zur Bearbeitung an das Amt für Jugend, Familie und Bildung weitergeleitet.Die Arbeitshefte werden den Schülern kostenlos zur Nutzung im Schuljahr überlassen. Das Heft kann durch die Schüler ohne Einschränkungen genutzt werden. Am Ende des Schuljahres sind die Hefte in der Schule zurückzugeben. Für Eltern besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Hefte freiwillig zu erwerben und nach Schuljahresende zu behalten.
Arbeitshefte mit digitalen Medien (CD/DVD) sind nicht vollständig erstattungsfähig, in diesem Fall wird lediglich der Differenzbetrag zum Heft ohne CD-Rom erstattet, teilt das Amt mit. Ausgenommen hiervon seien Spracharbeitshefte, welche eine Hörbuch-CD enthalten.
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Eigentlich war die Mitteilung von Sachsens …
Die im Urteil benannten sonstigen gleichgestellten Druckwerke (Atlanten, Duden, Tafelwerke etc.) werden durch die Schulen zentral als Klassensatz zur schulischen Nutzung vorgehalten.
Die Stadt Leipzig schätzt die Mehrkosten für 2012 auf rund 1,5 bis 2 Millionen Euro. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage zum finanziellen Mehrbedarf sei derzeit in Vorbereitung, so das Amt.
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