Das kürzlich von der sächsischen Landesregierung als Personalcontrolling angekündigte Verfahren, alle Einstellungen an den Hochschulen des Freistaates von der Staatskanzlei überprüfen zu lassen, hat nach den Worten der Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Beate Schücking, keine einschneidenden Auswirkungen auf wissenschaftliche Stellen.
Nach der ersten Tagung der Landesrektorenkonferenz Sachsen (LRK) unter ihrem Vorsitz sagte sie am Montag, 19. März, in Dresden, dass Professorenstellen nicht von dem zunächst bis Juni dauernden Einstellungsstopp betroffen sind. Dies könne auch für das weitere wissenschaftliche Personal gelten, für das Gruppenanträge gestellt werden könnten. Dies habe Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer in dem Gespräch mit den Rektoren und Kanzlern der sächsischen Hochschulen klargestellt.
“Ich habe mit Freude gehört, dass uns die Ministerin unterstützt und an den sächsischen Hochschulen weiter wissenschaftliches Personal eingestellt werden kann. Darüber sind wir erleichtert”, erklärte Prof. Schücking.
Betroffen von diesem Schritt sei allerdings der nicht wissenschaftliche Bereich, etwa die Verwaltung der Hochschulen. Für diese Stellen müsse die Genehmigung des Ministerpräsidenten eingeholt werden, was die Zeit bis zu deren Besetzung verlängern könnte. “Das ist ein Zeichen dafür, dass der Landesregierung der Hochschulalltag wenig präsent ist. Die Landesrektorenkonferenz wird sich dafür einsetzen, das zu ändern”, sagte Schücking.Weitere Themen der LRK-Sitzung an der Palucca Hochschule für Tanz in Dresden waren unter anderem prinzipielle Fragen zur künftigen Arbeit und zum Selbstverständnis des Gremiums, der Sächsische Hochschulentwicklungsplan sowie eine Diskussion zur Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes. Mit den Gästen aus dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) wurde unter anderem das Prozedere zur Abstimmung der Entwicklungspläne der Hochschulen, das weitere Vorgehen bei der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes, der Stellenabbau, die Besoldung von Professoren sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Berufungen mit außeruniversitären Einrichtungen besprochen. Im ersten Teil der LRK-Sitzung hatten die Rektoren und Kanzler der sächsischen Hochschulen zunächst intern beraten, später mit Gästen aus dem SMWK.
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Prof. Schücking war am 7. November vergangenen Jahres zur LRK-Vorsitzenden gewählt worden. In der Landesrektorenkonferenz Sachsen sind alle staatlichen Hochschulen des Freistaates vertreten. Das Gremium sichert das Zusammenwirken der Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und erarbeitet Stellungnahmen sowie Empfehlungen zu Fragen, die die Hochschulen gemeinsam berühren. Die Landesrektorenkonferenz tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer Beratung zusammen, an der die Rektoren und Kanzler teilnehmen.
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