Es war ein Professor aus Hessen, der am 14. Februar vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekam, das die Verfassungswidrigkeit der W2-Professorenbesoldung für das Land Hessen feststellte. Der Hauptkritikpunkt der Richter war gar nicht so sehr die variable Vergütung, sondern die prinzipiell nicht ausreichende Grundvergütung. Das wird für das knauserige Sachsen jetzt ein heißes Diskussionsthema.
Im Urteil heißt es: “Die festen Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung W genügen in der Besoldungsgruppe W 2 nicht, um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Der Gesetzgeber hat bei der Festlegung der Grundgehaltssätze die Sicherung der Attraktivität des Professorenamtes für entsprechend qualifizierte Kräfte, das Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Professor geforderte Ausbildung, seine Verantwortung und seine Beanspruchung nicht hinreichend berücksichtigt.”
Denn Professoren sollen ja nicht nur forschen und veröffentlichen. Die meisten müssen auch noch eine fundierte Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses absichern. Doch Sachsen liegt – gemeinsam mit Thüringen und Brandenburg – bei der Professoren-Besoldung längst auf den letzten Plätzen im bundesdeutschen Vergleich. Und zwar auf einem Niveau, auf dem es nicht unbedingt um die besten Köpfe der Republik buhlen kann.
“Unbestreitbar gibt es ein Konkurrenzverhältnis zwischen den Bundesländern: Viele der besten Professoren wandern an die gut ausgestatteten Universitäten in den Südwesten und den Süden (Baden-Württemberg, Bayern und Hessen), wo sie weit besser bezahlt werden als im Osten und Norden Deutschlands. Deutsche Spitzenforscher wandern ins Ausland ab – vor allem in die USA, in die Schweiz und die nordischen Länder”, resümiert denn auch Gerhard Besier, der Sprecher für Wissenschafts- und Hochschulpolitik der Fraktion Die Linke im sächsischen Landtag, der 2010 auch mal nach den Professorengehältern in Sachsen gefragt hatte. “Wenn die ostdeutschen und sächsischen Bedingungen an den Hochschulen, besonders hinsichtlich der finanziellen Ausstattung, nicht bald verbessert werden, ist zu befürchten, dass diese Regionen immer weiter ins Hintertreffen geraten. Will man in Sachsen eine breite Spitzenforschung erhalten, muss jetzt entsprechend gehandelt werden.”Doch auch bei Professoren spart der Freistaat schon seit Jahren. Und die geforderte Kürzung von über 1.000 Stellen im Lehrbetrieb der sächsischen Hochschulen wird die Arbeits- und Lernbedingungen in Sachsen weiter verschlechtern.
“Die Staatsregierung kommt also nicht umhin, den Hochschulen höhere Personal-Mittel zuzubilligen. Nur so kann Sachsen im Wettbewerb um junge hoffnungsvolle Nachwuchswissenschaftler bestehen und auch seiner sozialen Verantwortung für die Wissenschaft nachkommen”, meint Besier.
Auch die Konferenz sächsischer Studierendenschaften sieht jetzt deutlichen Nachbesserungsbedarf in Sachsen. “Dieses Urteil wird unserer Einschätzung nach, gerade jetzt während der Verhandlungen zum Haushaltsplan 2013/14, auch für Sachsen zu einem enorm wichtigen Thema werden. Denn die nähere Betrachtung des Besoldungsgesetzes des Freistaates zeigt, dass die Regelungen, wer unter welchen Voraussetzungen einen Leistungszuschlag erhält, doch sehr vage formuliert sind”, erklärt Anni Fischer, Sprecherin der Sächsischen Studierendenschaften.
Das auf Hessen gemünzte Urteil hat für alle Bundesländer Gültigkeit. Dabei könnten in Sachsen einzig die etwas höheren Grundgehälter für W-Professoren den Unterschied bilden.
“Es muss schnell nachgebessert werden. Dies muss aber mindestens unter Einbeziehung der Gewerkschaften und nicht wieder im stillen Kämmerlein geschehen”, fordert Michael Moschke, ebenfalls Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften. “Des Weiteren dürfen höhere Gehälter für W-ProfessorInnen nicht als Entschuldigung für noch stärkere Einschnitte beim Mittelbau an sächsischen Hochschulen genutzt werden. In diesem Fall muss die Landesregierung in den sauren Apfel beißen und den Hochschulen entsprechend höhere Mittel in den Personalplanungen zuweisen – ein Ausspielen der ProfessorInnenschaft gegen den Mittelbau darf es nicht geben.”
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“Bereits jetzt steht fest, dass die Staatsregierung ihren Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes und weiterer Regelungen überarbeiten muss. Es reicht eben nicht, den Deckel nach oben zu flexibilisieren und vom Bundesdurchschnitt abweichen zu dürfen. Aus Karlsruhe kommt ein ganz klares Signal, dass das Grundgehalt ?amtsangemessen? sein muss. Hier nur zu flexibilisieren und auf weitere Gehaltskriterien zu setzen, ist der falsche Weg”, findet auch Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. “Bei der Debatte sollten auch die anderen Personalkategorien nicht außer Acht gelassen werden. Es bedarf eines starken akademischen Mittelbaus, der wichtige Aufgaben in Forschung und Lehre übernimmt. Die Zeiten prekärer Beschäftigung sollten sich auch im Niedriglohnland Sachsen dem Ende neigen. Es gilt jetzt, eine Reform anzustoßen, um sichere Entwicklungsperspektiven in Forschung und Lehre zu gewährleisten.”
Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur W-Professur mit Bindewirkung für alle Bundesländer: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-008.html
Die Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Professorenbesoldung im bundesdeutschen Vergleich (5/745): http://edas.landtag.sachsen.de
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