Wie kommen wissenschaftliche Erkenntnisse in die Welt, ohne dass sie gleich wieder in teuren Publikationen oder den versteckten Regalen wissenschaftlicher Bibliotheken verschwinden? Helfen kann Open Access, der offene Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Der ist - auch wenn er offen ist - trotzdem nicht kostenlos zu haben. Und so erklärt nun auch die Universität Leipzig, ihre Forscher bei der Veröffentlichung ihrer Arbeiten auf diesem Wege zu unterstützen.

Die Universität Leipzig fördert verstärkt Open Access, das heißt die freie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen ihrer Mitglieder weltweit, teilt Leipzigs Alma Mater nun mit. Sie hat diese Förderung zu einem strategischen Ziel erklärt: Am Dienstag, 9. Dezember 2014, hat der Senat der Hochschule eine entsprechende “Open Access Policy” verabschiedet.

“Ich freue mich über das deutliche Votum des Senats, dem ein universitätsweiter Diskurs über die Fachdisziplinen hinweg vorausgegangen ist”, sagt Prof. Dr. Matthias Schwarz, Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung der Universität Leipzig. “Open Access zu stärken, ist gesellschaftspolitisch geboten. Wir haben den klaren Auftrag, mit dem Geld des Steuerzahlers verantwortungsbewusst umzugehen und Wissensvermittlung weit zu denken. Ein wichtiges Argument für Open Access ist, dass die Gesellschaft von dem Geld, das sie in wissenschaftliche Einrichtungen hineingibt, auch entsprechend breit profitieren kann. Der andere fundamentale Punkt besteht darin, dass wissenschaftlicher Fortschritt von Kommunikation und Information unter Wissenschaftlern lebt. Je größer der Kreis der Wissenschaftler ist, die sich frei und ohne Hürden über neue Erkenntnisse informieren können, umso stärker wird davon die Wissenschaft als Ganzes profitieren.”

In der “Open Access Policy” der Universität Leipzig ist festgelegt, dass die Hochschule ihre Wissenschaftler bei der Herausgabe von wissenschaftlichen Open-Access-Formaten unterstützt, auch im Hinblick auf anfallende Publikationskosten. Die Wissenschaftler sollen ihre wissenschaftlichen Arbeiten in Open-Access-Journalen publizieren, sofern geeignete Zeitschriften im entsprechenden Fachgebiet verfügbar sind. Die Universität erwartet zudem von den einzelnen Wissenschaftlern, “dass sie ihr Recht auf digitale Zweitveröffentlichung im Sinne des Open Access wahrnehmen”.Für Prorektor Schwarz ist die Policy “ein weiterer Meilenstein auf unserem Open-Access-Weg”. Im August 2013 unterzeichnete die Rektorin Prof. Dr. Beate Schücking die “Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen”. Einige Wochen später benannte die Universität Leipzig mit Prof. Dr. Gregory Crane, Humboldt-Professor für Digital Humanities, einen ausgewiesenen Experten auf diesem Gebiet zum Open-Access-Beauftragten. Zudem wurde an der Universitätsbibliothek ein Open-Access-Büro eingerichtet. Es folgte in diesem Jahr die Einrichtung eines Publikationsfonds für Open-Access-Journale, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt wird. Aus dem Publikationsfonds, der rund 77.000 Euro umfasst und zu 75 Prozent aus Mitteln der DFG gefördert wird, können Wissenschaftler der Universität Publikationsgebühren für Veröffentlichungen in kostenpflichtigen Open-Access-Zeitschriften begleichen. Bislang wurden auf diese Weise 50 wissenschaftliche Artikel gefördert.

Quelle: Carsten Heckmann, Uni Leipzig

www.uni-leipzig.de

www.ub.uni-leipzig.de/open-access/

Die Berliner Erklärung: http://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung

Open Access an der Universität Leipzig: www.ub.uni-leipzig.de/open-access/open-access-policy/

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