Das NPD-Verbotsverfahren von 2013 bis 2017 war eines der aufwendigsten Verfahren in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Die Juristen Thomas Kliegel und Matthias Roßbach haben das Verfahren jetzt vollständig dokumentiert. Ihre beeindruckende Edition der Schriftsätze, Wortprotokolle und Entscheidungen sind gleichermaßen Chronik, Quellensammlung und Zeitdokument.
Am 1. Dezember 2013 beantragte der Bundesrat das Verbot der NPD und ihrer Teilorganisationen. Das höchste deutsche Gericht sah sich daraufhin mit der Aufgabe konfrontiert, dem sehr offen formulierten Verbotstatbestand des Grundgesetzes im Lichte seiner heutigen Interpretation und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Konturen zu verleihen. Dabei konnten die Karlsruher Richter nicht auf aktuelle Entscheidungen zurückgreifen, sodass sie gewissermaßen juristisches „Neuland“ zu betreten hatten.Dabei hatten die Richter den Sachverhalt selbst aufzuklären, durften dabei jedoch keineswegs Gefahr laufen, politische Wertungen zu treffen. „Im Ergebnis hat das Verfahren zu einer Klärung zahlreicher zentraler Probleme des Parteiverbotsverfahrens geführt“, resümieren der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und der zuständige Berichterstatter Peter Müller im Geleitwort der Dokumentation, die kürzlich im Verlag Mohr Siebeck erschienen ist.
Thomas Kliegel, Richter am Landgericht Essen und bis 2016 federführender Mitarbeiter Müllers im Verfahren, und Matthias Roßbach, Leitender Ministerialrat in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, belegen lückenlos auf über 1.500 Seiten den Verfahrensgang von der Antragsschrift bis zum schriftlichen Urteil. In einer kurzen Einführung skizzieren die Herausgeber die Erträge des über dreijährigen Verfahrens, das am 17. Januar 2017 mit dem Urteil des Zweiten Senats scheiterte.
Parallel erinnern sie in einem Prolog an das erste NPD-Verbotsverfahren, das 2003 infolge der Durchsetzung der NPD-Führungsgremien mit V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden gescheitert war.
Im ersten Teil des Buches stellen die Herausgeber den Verfahrensgang chronologisch nach. Zunächst sind auf 850 Seiten sämtliche Anträge, Schriftsätze und Beschlüsse des Vorfahrens abgedruckt. Das Duo Kliegel/Roßbach beweist Hang zum Detail bei dieser reinen Dokumentation aller Details des Verfahrens. Die Sammlung umfasst selbst scheinbar Belangloses wie die Terminladungen. Nur die zahlreichen umfänglichen Anlagen mussten aus Platzgründen ausgespart werden.
Gewissermaßen das Filetstück bildet die Transkription der angefertigten Tonbandaufzeichnungen der drei Verhandlungstage. Das Bundesverfassungsgericht hatte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Saalton der gesamten Verhandlung zu wissenschaftlichen Zwecken mitschneiden zu lassen.
Die Wortgefechte zwischen den Verfassungsrichtern und NPD-Anwälten bieten auf gut 400 Seiten durchaus kurzweilige Unterhaltung, waren die Rechtsextremisten im Verfahren doch sichtbar bemüht, die menschenfeindliche Programmatik ihrer Partei kleinzureden. Diese Passagen beweisen das pseudoargumentative Versteckspiel der Szeneanwälte, um die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln am Nasenring durch die Manege zu führen. Zugleich lassen sie tief in das ideologische Gedankengut der Nationaldemokraten blicken.
Nur ein Beispiel von vielen: „Die NPD unterscheidet zwischen Staatsangehörigkeit und zwischen Volkszugehörigkeit“, wusste Anwalt Michael Andrejewski zu berichten. „Wir sprechen keinem ab, dass er Deutscher ist im Sinne des Grundgesetzes und Staatsbürger, egal woher er kommt. Wir sind nur nicht begeistert davon, dass die ethnischen Deutschen, die Bio-Deutschen, die autochthonen Deutschen in die Minderheit geraten. Das finden wir nicht gut, das ist aber kein Rassismus und wir haben große Zweifel daran, dass ein multi-ethnischer Staat auf Dauer funktionieren kann, insbesondere wenn diese Ethnien auf Kulturen beruhen, die ganz andere Rechtsvorstellungen haben.“
Man muss sich diese wenigen Sätze auf der Zunge zergehen lassen. Die NPD-Juristen versuchten dem Verfassungsgericht mit rassistischen Argumenten zu erläutern, warum sie keine Rassisten seien, indem sie dem Rassismus einfach diese Eigenschaft abgesprochen haben. Ein rhetorischer Kniff, den die versierten Verfassungsrichter gewiss bemerkt hatten, ohne sich dies anmerken zu lassen. Präsident Voßkuhle ging jedenfalls kühl zum nächsten Themenpunkt über.
Die Transkription entlarvt die tiefbraunen Argumentationsmuster der Rechtsextremen, verpackt in juristisches Vokabular, mit denen ihre Anwälte das Parteiverbot abwenden wollten. Dass der Schuss bekanntlich nach hinten losging, überrascht da wenig.
„Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele“, leitete Andreas Voßkuhle die mündliche Urteilsbegründung ein. „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt.“ Notwendig seien konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg zumindest möglich erscheinen lassen. Kurzum: Die Nationaldemokraten waren schlicht zu erfolglos in ihren Bestrebungen, um verboten werden zu können.
Wenngleich die NPD fortbestehen durfte, so herrscht in Fachkreisen Einigkeit, dass das Verfahren unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ein Erfolg der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit gewesen ist. Über 60 Jahre nach dem letzten Parteiverbot hat der Senat die Voraussetzungen für diesen Verfahrenstypus neu artikuliert, das die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angemessen berücksichtigt.
„Im Ergebnis hat das zweite NPD-Verbotsverfahren nicht nur neue Maßstäbe im Bereich der materiellen Tatbestandsvoraussetzungen aufgestellt, sondern das Parteiverbotsverfahren insgesamt handhabbar gestaltet und dadurch neuer praktischer Relevanz zugeführt“, resümieren die Herausgeber.
Die Dokumentation macht das Verfahren jetzt für alle Interessierten transparent und nachvollziehbar.
Einziger Wermutstropfen: Der Preis. 298 Euro muss hinblättern, wer sich den Band ins heimische Bücherregal stellen möchte. So wird das Werk den Weg wohl in erster Linie zu den üblichen institutionellen Abnehmern aus dem Kreise der Bibliotheken und Gerichte finden, sollte nicht eines Tages doch noch eine frei zugängliche Webpublikation oder eine erschwingliche Lizenzausgabe für kleines Geld bei der Bundeszentrale für politische Bildung erscheinen.
Verdient hätte es die Publikation allemal.
Thomas Kliegel; Matthias Roßbach NPD-Verbotsverfahren, Mohr Siebeck, Leipzig 2020, 298 Euro.
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