Die geplanten Änderungen sind umfassend: Ab Herbst 2019 sollen Bafög-Empfänger deutlich mehr Geld erhalten, unter anderem für die Miete. Zudem sollen sich die Freibeträge erhöhen, sodass mehr Personen für eine Förderung in Betracht kommen werden. Der Stura der Universität Leipzig und die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften loben die Verbesserungen, sehen aber weiterhin Handlungsbedarf. Die finanzielle Unterstützung sei noch immer nicht ausreichend.

Die von der Großen Koalition geplante Bafög-Reform nimmt Konturen an. Am Dienstag, den 13. November, berichteten mehrere Medien über ein Eckpunktepapier von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Dieses sieht deutliche Verbesserungen für Schüler und Studenten vor. Das Bundeskabinett soll sich im kommenden Frühjahr mit den Plänen befassen; die Änderungen könnten dann ab Herbst 2019 gelten.

Konkret sieht das Papier vor, den Höchstsatz von derzeit 735 auf 850 Euro zu erhöhen. Die Wohnpauschale für Personen, die nicht bei ihren Eltern leben, soll von 250 auf 325 Euro steigen. Auch die Freibeträge für das eigene Einkommen sowie das der Eltern sollen sich erhöhen. Eine weitere Verbesserung würde erst weit nach der Ausbildung greifen: Wer 20 Jahre später aus wirtschaftlichen Gründen immer noch nicht in der Lage ist, das Darlehen zurückzuzahlen, soll dieses erlassen bekommen.

Jährliche Erhöhungen gefordert

Marius Hirschfeld, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), bezeichnet die geplanten Änderungen auf Anfrage der L-IZ als „überfällig“. Künftig solle es aber jährliche Erhöhungen nach objektiven Kriterien geben. Besonders die steigende Wohnpauschale sei „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Hirschfeld erklärt: „Selbst Studierendenwerke bieten aktuell bereits Wohnheimzimmer über der Wohnpauschale an.“ Der KSS-Sprecher fordert daher die Sanierung von Wohnheimen, die Förderung sozialen Wohnungsbaus und eine „bedarfsgerechte Finanzierung der Wohnung in Abhängigkeit vom örtlichen Mietspiegel“.

Als „nicht ausreichend“ bewertet Ulrich Wehrle die geplanten Änderungen. Er ist Referent für Soziales im Studierendenrat der Universität Leipzig. „Die wirklichen strukturellen Probleme des Bafög-Systems bleiben von der geplanten Novelle unberührt. Auf diese Art lassen sich aus unserer Sicht weder gleiche Bildungschancen noch eine Armutsabsicherung für Student*innen erreichen.“

Freibeträge müssen deutlich steigen

Wehrle fordert, die Elternfreibeträge nicht nur um neun, sondern um mindestens 36 Prozent zu erhöhen. Dies entspreche einer Forderung des Deutschen Studentenwerkes. Für Studierende in Großstädten wie München, Frankfurt oder Hamburg sei die Wohnpauschale in Höhe von 325 Euro immer noch zu niedrig. Dort würde die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer „teilweise weit jenseits der 400-Euro-Marke“ liegen.

Um den finanziellen Bedarf insgesamt zu ermitteln, verlangt Wehrle eine umfassende empirische Untersuchung. „Wir gehen davon aus, dass der Bedarfssatz bei weitem nicht ausreicht, um neben den Kosten für den Lebensunterhalt auch die Kosten für Immatrikulationsgebühren, Semesterbeiträge, Bücher und sonstige Arbeitsmaterialien zu decken. Eine Armutsabsicherung ist damit nicht garantiert.“

Besondere Bedürfnisse stärker berücksichtigen

Weitere Forderungen des Stura würden in der geplanten Reform ebenfalls nicht berücksichtigt. So soll sich unter anderem die Förderungshöchstdauer nicht mehr an der Regelstudienzeit, sondern an der durchschnittlichen Studiendauer orientieren. Zudem soll das Bafög stärker die besonderen Bedürfnisse von Gruppen wie Alleinerziehenden, chronisch Kranken, Geflüchteten oder Studierenden mit Behinderungen berücksichtigen. Bereits im September hatte der Stura mehreren Bildungspolitikern einen umfassenden Forderungskatalog zur Umgestaltung des Bafög geschickt.

KSS-Sprecher Hirschfeld antwortet auf die Frage nach weiteren Punkten einer Bafög-Reform grundsätzlich: „Wir fordern, dass alle Personen, die studieren wollen, auch die finanziellen Möglichkeiten erhalten sollen – unabhängig vom Alter und dem Einkommen der Eltern.“

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