Berufungsprozess eines Apfelfront-Aktivisten beginnt mit entlastenden Aussagen
Am Landgericht Leipzig hat am Donnerstag der Berufungsprozess eines wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilten „Apfelfront“-Aktivisten begonnen. In erster Instanz war dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt worden. Weil die angegriffene Polizistin, die zugleich die einzige Belastungszeugin ist, wegen Krankheit nicht zur Verhandlung erschien, muss der Prozess Anfang September fortgesetzt werden.
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