In der (Corona-)Krise: Ein Schutzfonds für große Unternehmen – Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung möglich
Zahlreiche mittelständische und große Unternehmen haben wegen der Corona-Pandemie den Betrieb einstellen müssen. Andere klagen über Auftragseinbrüche und Umsatzeinbußen. Das Bundeskabinett hat deshalb am Montag einen Corona-Schutzschirm auf den Weg gebracht. Sächsiche Unternehmer und Selbstständige können sich die jährliche Umsatzsteuervorauszahlung zurückzahlen lassen.
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