Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Dies geht aus einer am Donnerstag bekannt gemachten Entscheidung hervor. Die Richter schlossen sich mit dem Urteil der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofes an. Damit wurde den Klagen zweier Telekommunikations-Unternehmen stattgegeben. Eine anlasslose und komplette Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Europarecht und darf nicht angewandt werden. […]
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