Er überfiel 2023 mehrere Pizzaboten in Leipzig, drohte einem gar mit Erschießung: Nach einer Reihe von Raubdelikten bekam ein 34 Jahre alter Mann jetzt vom Leipziger Landgericht die Quittung. Die zuständige Strafkammer schickte Sasha M. für mehrere Jahre ins Gefängnis und ordnete zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Wie das Landgericht am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, wurde Sasha M. durch die Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Andreas Stadler vor Kurzem zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen räuberischer Erpressung in zwei Fällen verurteilt, hinzu kamen zwei Versuche.

Anklage wegen dreier Raubdelikte

Nach Kenntnissen der Anklagebehörde hatte der gebürtige Berliner am späten Abend des 11. Oktober 2023 eine Pizzabotin in der Heinrich-Schmidt-Straße mit einer Schreckschusswaffe bedroht. Zuvor soll er eine Bestellung auf einen falschen Namen aufgegeben haben. Die Auslieferungsfahrerin übergab dem maskierten Räuber aus Angst 200 Euro Bargeld und ein Handy im Wert von 600 Euro.

Nur zwei Tage später sei Sasha M. mit einem weiteren Raub gescheitert, als ein Pizzalieferant in der Elsa-Brändström-Straße auf die Drohung „Geld her oder ich erschieße dich!“ mit lauten Hilferufen reagierte, woraufhin Sasha M. die Flucht ergriff.

Kurz nach dem Vorfall habe er dann aber einen anderen Pizzafahrer auf dessen Fahrrad in der Volksgartenstraße abgepasst, ihm wiederum eine Schreckschusswaffe vorgehalten und so 78 Euro Bargeld erpresst.

Angeklagter äußert Reue und will Therapie machen

Zum Prozessauftakt Anfang März hatte der Angeklagte über seine Verteidigerin eine Erklärung abgeben lassen, in der er die Raubstraftaten zugab. Der 34-jährige Mann habe eine umrühmliche Drogenlaufbahn hinter sich und auch zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Crystal gestanden, sagte Rechtsanwältin Petra Costabel über ihren Mandanten, der seine Taten ausdrücklich bedauere.

In den letzten Jahren habe er gelegentlich als Koch gearbeitet, dies sei aber immer wieder von Entzugserscheinungen und Phasen der Depression unterbrochen worden. Nun strebe Sasha M. eine Therapie an, um zu einem geordneten Lebensrhythmus zu finden.

Einigkeit aller Parteien bestand am Ende dahingehend, dass Sasha M. in einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist. Während die Anklage auf fünf Jahre Haft plädierte, forderte die Verteidigung nicht wesentlich mehr als vier Jahre.

Einen weiteren Anklagepunkt, bei dem es um einen Brandstiftungsvorwurf aus dem Jahr 2020 ging, wies der Angeklagte dagegen zurück. Hier soll das Verfahren eingestellt worden sein. Nach Gerichtsangaben ist das Urteil von viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe bereits rechtskräftig.

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