Fünf angeklagte Mitglieder der „Letzten Generation“ wurden heute vom Leipziger Amtsgericht freigesprochen. Mehrere von ihnen beteiligten sich am Nachmittag an einer neuerlichen Blockade des Verkehrs im Leipziger Süden. Und: Nach einem Urteil des Kirchlichen Verwaltungsgerichts dürfen die Leipziger Gemeinden St. Thomas und St. Nikolai vorerst jeweils ihre Autonomie behalten. Die LZ fasst zusammen, was am Dienstag, dem 4. Juli 2023, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Vorwurf Nötigung: Amtsgericht spricht fünf Klimaaktivisten frei
Bei der Urteilsverkündung ging ein kleines Raunen durch den Saal: Das Leipziger Amtsgericht sprach heute kurz nach 13 Uhr fünf Mitglieder der „Letzten Generation“ im Alter von 22 bis 31 Jahren frei, obwohl der Verdacht einer Nötigung bejaht wurde. Verhandelt wurde über eine Straßenblockade auf dem Leipziger Ring in Höhe der Oper am 13. Juni 2022, die sich gegen den „fossilen Wahnsinn“ wandte und auf die fortschreitende Klimakrise aufmerksam machen wollte. Die Polizei griff damals schnell ein und der Verkehr rollte nach relativ kurzer Zeit wieder. Nur zwei der fünf Angeklagten konnten sich rechtzeitig auf dem Fahrbahnbelag festkleben.
Bei der Bewertung des Sachverhalts wog das Gericht zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit und der Bewegungsfreiheit der Autofahrer ab. Dabei sprächen, so der Befund, verschiedene Punkte für die Angeklagten: die Vorab-Ankündigung der Blockade via Pressemitteilung, die Friedlichkeit des Protestes, die Rettungsgasse, die recht kurze Störungsdauer, der Sachbezug zur Klimafrage und die geringen Auswirkungen. Von mehreren befragten Autofahrern, die am fraglichen Morgen im Stau standen, hatte keiner gravierende Nachteile beklagt. Zudem hatte die Polizei selbst vorübergehend eine Spur gesperrt.
In Anbetracht aller Umstände sei kein verwerfliches Handeln gegeben, sagte Amtsrichterin Laura Jankowski, die zugleich betonte, dass die persönliche Ansicht von Richterinnen und Richtern keine Rolle bei der juristischen Würdigung spielen dürfe.
Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, folgte den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Geldstrafen zu je 30 Tagessätzen gefordert. Ein Bericht dazu auf der LZ kommt.
Die nächste Blockade folgte sogleich
Direkt nach dem Urteil folgte die nächste Blockade: Kurz nach 14 Uhr besetzten Aktivistinnen und Aktivisten der „Letzten Generation“, darunter einige der eben Freigesprochenen, die Kurt-Eisner-Straße an der Kreuzung zur Karl-Liebknecht-Straße und klebten sich teilweise auf der Fahrbahn in beiden Richtungen fest. Infolge der Aktion bildete sich Stau. Die Polizei, die bereits nach wenigen Minuten eintraf, konnte die Blockierer nach etwa einer Stunde mit Öl von der Straße loslösen, was laut Polizeidirektion (PD) etwa 15:45 Uhr abgeschlossen war. Allerdings musste zur Straßenreinigung laut PD eine Firma angefordert werden, sodass der Verkehr erst gegen 16:50 Uhr wieder uneingeschränkt floss.
Zuvor hatten Autofahrer und Passanten teils wütend und aggressiv, teils auch mit Verständnis auf die Aktion reagiert. Noch vor Eintreffen der Einsatzkräfte wurde vergebens versucht, die Aktivisten von der Fahrbahn zu zerren, es kam auch zu verbalen Auseinandersetzungen. Die Polizei stellte nach eigenen Angaben elf Personen auf der Fahrbahn fest, von denen sich acht festgeklebt hätten. Am Ende mussten drei „zur Durchführung weiterer strafprozessualer Maßnahmen“ mit auf die Dienststelle, es wird wegen des Verdachts der Nötigung und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt.
Die 27-jährige Aktivistin Pia O., die sich gerade noch im Gerichtssaal wegen der Ringblockade im Juni 2023 hatte verantworten müssen, erklärte ihre Aktion so: „Ein Freispruch, so toll er ist, ist nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein.“ Dieser verpuffe sofort, wenn es keine wirksamen Maßnahmen gegen die Klimakrise gäbe.
Kirchengericht lehnt Teilfusion von Leipziger Gemeinden ab
Eine Teilvereinigung der Leipziger Kirchgemeinden St. Nikolai und St. Thomas ist vorerst vom Tisch. Dies entschied das Kirchliche Verwaltungsgericht in Dresden und verpasste damit dem Ansinnen des Landeskirchenamts eine Niederlage. Dieses hatte ein „Schwesternkirchverhältnis“ erreichen wollen, wogegen sich die beiden Gemeinden zur Wehr setzten, da die Vorbereitung einer kompletten Fusion befürchtet wurde. So berichtet es heute die LVZ.
In beiden Gemeinden hatte es offenbar schon länger rumort, vor allem spielten wohl finanzielle Fragen eine Rolle bei der Anordnung, die nun durch das Kirchengericht kassiert wurde. Unter anderem der langjährige Thomaspfarrer Christian Wolff hatte bis zuletzt immer wieder äußerst scharfe Kritik an den Plänen geübt. Eine ausführliche Begründung des kirchlichen Gerichtsurteils steht noch aus und wird in näherer Zukunft erwartet.
Worüber die LZ heute berichtet hat:
Urteil am Landgericht: 43-Jähriger muss für Frauenmord in Leipziger Hotel lebenslang in Haft
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Was sonst noch wichtig war:
In Sachsen werden künftig wohl keine Teile für Kampfjets gebaut.
Das Bundesverfassungsgericht klärt, ob verfassungsfeindliche Parteien ohne Verbot Anspruch auf staatliche Gelder haben.
In der Ukraine gab es neue Angriffe mit Toten und Verletzten.
Leider auch in den USA, wo Waffengewalt den heutigen Unabhängigkeitstag überschattete.
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