Der Prozess um eine einbetonierte Leiche in Eutritzsch hat nun zum zweiten Mal begonnen. Derweil รผbergaben unter anderem die LVB-Mitarbeiter/-innen vor dem Neuen Rathaus eine Petition fรผr bessere Bezahlung und fairere Bedingungen. AuรŸerdem: In Nordsachsen fand erneut ein Anti-Asyl-Protest statt. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 1. Februar 2023, in Leipzig, Sachsen und darรผber hinaus wichtig war.

Prozess um einbetonierte Leiche gestartet

Vor dem Leipziger Landgericht hat heute der Prozess um eine einbetonierte Leiche begonnen. Der Hauptangeklagte soll 2014 an der Ermordung des 42-jรคhrigen Opfers beteiligt gewesen sein. Es soll bei der Auseinandersetzung um Geld gegangen sein. Der Ermordete soll vorher gefoltert und anschlieรŸend erwรผrgt worden sein. AnschlieรŸend sei seine Leiche im Leipziger Stadtteil Eutritzsch unter einer dicken Betonschicht begraben worden.

Drei Jahre nach der Tat hatte ein Mitangeklagter den entscheidenden Hinweis gegeben. Er steht nun unter Zeugenschutz. Das Verfahren war bereits 2018 erstmals erรถffnet worden. Es wurde jedoch nach 75 Verhandlungstagen eingestellt, da der Prozess sich so lange hingezogen hatte, dass der zustรคndige Richter in den Ruhestand versetzt wurde.

Nun wurde der Fall wieder aufgerollt, um zu einem Urteil zu kommen. Hier gehtโ€™s zum vollstรคndigen Prozessbericht von LZ-Reporter Lucas Bรถhme.

Soli-Demo und Petitionsรผbergabe fรผr LVB

Am Mittwoch รผbergaben am Nachmittag unter anderem die Beschรคftigten der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) ihre Mehrheitspetition im Rahmen der Tarifverhandlung im รถffentlichen Dienst. Vor dem Neuen Rathaus versammelten sich auรŸerdem bei Ver.di organisierte Arbeitnehmer/-innen der Deutschen Rentenversicherung, der Stadtreinigung und der Sozial- und Erziehungsdienste.

Die Leipziger Initiative โ€žWir fahren zusammenโ€œ unterstรผtzte die รœbergabe mit einer Soli-Demo. โ€žDie Kolleg/-innen schuften in schlecht bezahlten Jobs mit einer krassen Belastung im Schichtsystemโ€œ, heiรŸt es seitens der Verkehrswende-Initiative. โ€žKlar ist: So geht die Verkehrswende nicht voran. Daher unterstรผtzen wir die Kolleg/-innen bei ihrem Vorhaben.โ€œ

Ein ausfรผhrlicher Artikel zur Petition und heutigen Demonstration folgt in Kรผrze auf l-iz.de.

Proteste gegen Geflรผchteten-Unterkรผnfte

In Strelln in Nordsachsen haben bereits am gestrigen Dienstagabend knapp 200 Personen gegen die geplante Unterbringung von Geflรผchteten in der Gemeinde protestiert. Nach Polizeiangaben verlief der Protest weitestgehend friedlich. Das Sicherheitspersonal des Gasthauses, in dem eine รถffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Unterbringung stattfand und vor dem demonstriert wurde, wurde kurzzeitig bedrรคngt.

Die Zahl neu ankommender Geflรผchteter hat 2022 in Sachsen zugenommen. Die Notunterkรผnfte werden knapp. Daher wurde auch eine neue Zelt-Unterkunft fรผr geflรผchtete Menschen in Stรถtteritz eingerichtet. In der Kommandant-Prendel-Allee 63/KolmstraรŸe entstehen Plรคtze fรผr bis zu 330 Personen. Die Anwohner/-innen der Notunterkunft werden von der Stadt Leipzig und dem beauftragten Betreiber vor der Erรถffnung zu einem Tag der offenen Tรผr eingeladen, an dem es Gelegenheit geben wird, sich mit den Ansprechpartner/-innen vor Ort auszutauschen.

Katapult-Grรผnder zurรผckgetreten und 49-Euro-Ticket als Chipkarte oder in Handy-App

Worรผber die LZ heute berichtet hat: รœber den Leipziger Arbeitsmarkt im Januar 2023,

รผber das Gutachten zum Brand im Nationalpark Sรคchsische Schweiz,

รผber gleich vier neue Schulen in Leipzig

und darรผber, dass die Leipziger CDU-Fraktion sich gegen eine regulรคre Parkordnung strรคubt.

Was auรŸerdem wichtig war: Katapult-Grรผnder Benjamin Fredrich ist nach Vorwรผrfen gegen seine Person als Chefredakteur zurรผckgetreten. รœbermedien und ehemalige Katapult-Mitarbeitende werfen ihm in einem Artikel vor, unfair mit Mitarbeiter/-innen der Katapult-Redaktion im ukrainischen Odesa umgegangen zu sein.

Das Bundeskabinett hat nun die Plรคne fรผr das bundesweite 49-Euro-Ticket ab 1. Mai 2023 abgesegnet. Es soll in Form einer Chipkarte oder รผber eine Handy-App verfรผgbar sein, berichtet die tagesschau.

Die ausgeweiteten รœberwachungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind zum Teil verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden. Das teilt Deutschlandfunk mit.

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