Der Freistaat wirbt mit kontinuierlichen Impfangeboten über die Weihnachtsfeiertage, doch ein Blick auf die Website des DRK relativiert die vielversprechende Pressemitteilung. Außerdem hat der Landtag die Beschlüsse der gestrigen Bund-Länder-Konferenz umgesetzt und das OVG Bautzen hält die 2G-Regel in Restaurants für verhältnismäßig. Die LZ fasst zusammen, was am Mittwoch, dem 22. Dezember 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Landtag beschließt leichte Anpassungen der Corona-Maßnahmen ab 28. Dezember
Nach der Bund-Länder-Konferenz zu schärferen Corona-Maßnahmen gestern hat der sächsische Landtag heute eine Änderung der sogenannten Corona-Notfallverordnung beschlossen. Diese soll am 28. Dezember in Kraft treten. Viel ändern wird sich in Sachsen dadurch aber nicht, denn hier sind bereits seit 22. November weite Teile des öffentlichen Lebens heruntergefahren, vor allem der Freizeitbereich.
Was sich ab dem kommenden Dienstag ändern wird, ist schnell zusammengefasst: In geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Firmen, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen muss dann eine FFP2-Maske getragen werden. Gleiches gilt für Präsenz-Sitzungen von Gremien und Parteien. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres – hier reicht eine medizinische Maske aus. Befreit von der generellen Maskenpflicht bleiben Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag.
Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch maximal zehn Personen privat treffen – dabei spielt es keine Rolle, wer geimpft oder genesen ist. Aktuell sind noch zwanzig Personen erlaubt. Nicht mitgezählt werden Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 16. Geburtstag.
Die neuen Regelungen gelten bis zum 9. Januar.
Sächsisches OVG: 2G in der Gastronomie ist verhältnismäßig
Erst vergangene Woche hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg Schlagzeilen mit einer Entscheidung bezüglich der 2G-Regelung im Einzelhandel gemacht. Der Senat kippte die Regelung, dass nur noch nachweislich Geimpfte und Genesene in Geschäften einkaufen dürfen, die nicht zum täglichen Bedarf zählen.
Die Begründung: Es fehlten verlässliche und nachvollziehbare Studien zum Infektionsrisiko im Einzelhandel und der Großteil der Kontakte finde ohnehin in Lebensmittelgeschäften statt, die von der 2G-Regelung ausgenommen sind. Die 2G-Pflicht sei deshalb nicht nachweislich erforderlich und keine notwendige Schutzmaßnahme.
Das sächsische OVG kam nun in einem ähnlichen Fall zu einem grundlegend anderen Urteil. Eine Wirtin aus Dresden hatte einen Antrag auf Außerkraftsetzung der 2G-Regelung in der Gastronomie gestellt. Das OVG in Bautzen lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass die Maßnahme allein dadurch berechtigt sei, dass Geimpfte und Genesene nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen das Infektionsrisiko erheblich senkten.
Hinzu komme, dass Geimpfte und Genesene durch ihre geringe Viruslast zum Schutz Fremder beitragen, so die Einschätzung des Gerichts. Auch die Tatsache, dass geimpfte Personen das Gesundheitssystem weniger belasten, führte das OVG als Argument für die 2G-Regelung an.
Dass die Kolleg/-innen in Niedersachsen zu einer anderen Einschätzung bezüglich des Einzelhandels kamen, ist laut OVG Bautzen kein Widerspruch, da „das Infektionsgeschehen im Freistaat Sachsen weiterhin ein erheblich höheres Niveau als in Niedersachsen“ aufweist. Außerdem gilt die Gastronomie – anders als der Einzelhandel – als Bereich mit einem nicht niedrigen, sondern moderaten Infektionsrisiko.
Sachsens weihnachtliche Impfkampagne: Klingt besser als sie ist
„Sachsen impft auch während der Feiertage“, mit dieser Botschaft wies Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) heute auf die Impfangebote über Weihnachten hin und forderte insbesondere Menschen über 60 Jahren und mit Vorerkrankungen dazu auf, sich impfen beziehungsweise boostern zu lassen. Von „kontinuierlichen Impfangeboten selbst an den Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester und Neujahr“ ist in der Pressemitteilung des Freistaats die Rede.
Bei einem genauen Blick auf die fünfzehn angepriesenen Impfstandorte des DRK, die an den Feiertagen geöffnet sein sollen, stellt sich allerdings Ernüchterung ein. Zwar sind es 15 Stellen verteilt in ganz Sachsen, von kontinuierlicher Öffnung aber kann keine Rede sein. Lediglich zwei der 15 Impfstellen haben an beiden Weihnachtsfeiertagen geöffnet. Es handelt sich dabei um die Impfstellen im Chemnitz Center und im Rathaus Markkleeberg.
Nur am 26. Dezember werden im ostsächsischen Görlitz Impfungen verabreicht – mit und ohne Termin. In der Dresdner Messe kann man sich am selben Tag nur mit Termin impfen lassen. Die restlichen elf der vom DRK aufgelisteten Impfstellen bleiben über die Feiertage komplett geschlossen. Jeder Einsatz des medizinischen Personals an den Weihnachtsfeiertagen hat besonderen Dank verdient, doch dass Köpping von „kontinuierlichen Impfangeboten“ über Weihnachten spricht, wirkt wie die Aufpolierung einer Impfkampagne, die nicht so richtig zu laufen scheint.
Dass vielversprechende Überschriften von Pressemitteilungen dazu führen können, dass Journalist/-innen die frohe Botschaft weitergeben, ohne ihr auf den Grund zu gehen, zeigte die Interaktion auf Twitter heute einmal mehr. MDR Aktuell informierte – angelehnt an das Wording von Köpping und vom DRK – darüber, dass 15 Impfstellen über Weihnachten und den Jahreswechsel geöffnet seien. Was nicht falsch ist, denn irgendwann in diesem Zeitraum hat jede dieser 15 Impfstellen einmal geöffnet.
Doch vor allem suggeriert die Nachricht, dass man sich an den Weihnachtsfeiertagen an 15 Stellen verteilt in Sachsen impfen lassen kann, was schlichtweg nicht stimmt.
Corona-Impfungen in Sachsen auch an den Feiertagen: DRK und Kassenärztliche Vereinigung teilten mit, dass 15 Impfstellen auch über Weihnachten und den Jahreswechsel geöffnet sind. Bei den meisten brauche man keinen Termin, nur in Dresden und Zwickau müsse man einen buchen.
— MDR AKTUELL (@MDRAktuell) December 22, 2021
Alle Impfstellen und deren Öffnungszeiten in der Zeit zwischen den Jahren sind auf der Website des DRK Sachsen aufgelistet.
Sachsen plant neue Corona-Hilfen für Kleinstunternehmer/-innen und Selbstständige
Worüber die LZ heute berichtet hat: über das gestern vom sächsischen Innenministerium vorgestellte Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus, über das kommende sächsische Transparenzgesetz, über Kultur nach der Pandemie und über das Jahr 2021 – durch die satirische Brille.
Was heute außerdem wichtig war: Die Stadt Leipzig hat ihren Personalbericht für das Jahr 2020 herausgegeben, aus dem unter anderem hervorgeht, dass die Mitarbeiter/-innen der Leipziger Stadtverwaltung im Schnitt etwas jünger als die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Sachsen sind. Außerdem haben in der Stadtverwaltung häufiger Frauen Führungspositionen inne als im bundesweiten Vergleich.
Für Kleinstunternehmer/-innen, Selbstständige und Freiberufler/-innen will das sächsische Wirtschaftsministerium mit dem Förderprogramm „Sachsen Plus“ während der Corona-Pandemie Abhilfe schaffen. Damit sollen Corona-Überbrückungshilfen für diejenigen geleistet werden, die bei vorherigen Soforthilfen durchs Raster fielen, etwa wegen fehlenden oder kaum nennenswerten Betriebskosten.
Berechtigte Antragsteller/-innen sollen pauschal 4.750 Euro erhalten: insgesamt 4.500 Euro für drei Monate plus einmalig 250 Euro für Steuerberatungs-Ausgaben. Das Kabinett soll die Richtlinie Mitte Januar beschließen. Der Bund muss der Einführung der Richtlinie noch zustimmen, da das Geld aus einem Topf kommt, der jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Freistaat getragen wird.
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