Das Wort „Lockdown“ hatte Sachsens Ministerpräsident Kretschmer in letzter Zeit auffällig vermieden – doch angesichts der sich dramatisch ausweitenden COVID-19 Pandemie im Freistaat kommen ab Montag neue Einschränkungen auf das Land zu, die auch Geimpfte und Genesene nicht mehr unberührt lassen. Weihnachtsmärkte sind komplett gestrichen, in einigen Bereichen gelten 2G- und 3G-Regeln. Außerdem: Wegen der Folgen der Pandemie wird jetzt auch das Arbeitszeitgesetz geändert und Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen gestattet. Die LZ fasst zusammen, was am Freitag, dem 19. November 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
Schließungen und ein bisschen 2G: Kretschmer schwört Sachsen auf harten Winter ein
Mit Spannung wurde den heutigen Freitag auf das neue Maßnahmenpaket gegen die explodierenden Inzidenzzahlen gewartet, an dem Sachsens Staatsregierung seit dem Vormittag gefeilt hatte. Erst kurz nach 19 Uhr traten Ministerpräsident Michael Kretschmer (46, CDU) und seine Kabinettskolleginnen und -kollegen in Dresden vor die Presse. Was ist ab Montag konkret noch erlaubt und wo wird man vor verschlossenen Türen stehen?
Wir sind mitten in der geballten 4. Welle. Um sie zu brechen, brauchen wir eine grundlegende Kontaktreduzierung um 60%. Dafür reicht 2G+ nicht aus. Das Sächsische Kabinett wird heute einen #Wellenbrecher beschließen, der am Montag in #Sachsen in Kraft tritt. (SK) #CoronaSN
— Michael Kretschmer (@MPKretschmer) November 19, 2021
Der aktuelle Entwurf, der ab Montag in Kraft tritt und bis 12. Dezember befristet ist, sieht massive Einschränkungen vor allem im Kultur- und Freizeitbereich vor. So müssen Bars, Clubs und Diskotheken unter der neuen Verordnung dicht bleiben. Für den gastronomischen Bereich ist eine eingeschränkte Öffnung zwischen 6 und 20 Uhr möglich, es gilt die 2G-Regel.Auch der Einzelhandel bleibt für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis (2G, zwischen 6 und 20 Uhr) weiterhin offen. Dies gilt allerdings nicht für die Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemarkt, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, orthopädische Schuhmacher, Optiker, Hörgeräteakustiker, Zeitungsverkäufer, Tankstellen, Großhandel- und Gewerbetreibende. Abhol- und Bringdienste sind weiterhin möglich.
Alle Einrichtungen außer Bibliotheken im Bereich Kultur und Freizeit müssen schließen. Schulen und Kitas haben dagegen weiterhin geöffnet, die Schulbesuchspflicht wird jedoch ausgesetzt.
Weihnachtsmärkte sind für ganz Sachsen vom Tisch
Zudem ist in Infektionshotspots mit einer Inzidenz über 1.000 – derzeit betrifft dies drei Landkreise Sachsens – eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte vorgesehen, die zwischen 22 und 6 Uhr gilt und nur aus triftigen Gründen umgangen werden kann.
Dazu darf ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen (Kinder unter 16 sowie Genesene und Geimpfte zählen nicht mit hinein), Alkohol in der Öffentlichkeit wird untersagt und Versammlungen nur noch ortsfest mit höchstens zehn Teilnehmern erlaubt.
Die Totalabsage der Weihnachtsmärkte hatte sich bereits vorab angedeutet – und ist nun bestätigt worden.
Das neue Maßnahmenbündel soll nach dem Willen der Regierenden die schlimmsten Folgen der sich zum Flächenbrand ausweitenden Pandemie in Sachsen noch irgendwie abfangen. Aktuell zählt der Freistaat mit Stand heute Mittag 7.791 Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag – und die Impfquote ist mit knapp 57 % (Zweitgeimpfte) weiterhin die niedrigste in ganz Deutschland.
Kollege Michael Freitag fasst das Wichtigste aus der heutigen Pressekonferenz zu den neuen Coronaschutzregeln hier auf L-IZ.de zusammen.
Folge der Pandemie: Es darf mehr geschuftet werden
Die Folgen der Pandemie, der akute Personalmangel in vielen Bereichen – all das schlägt nun gnadenlos um sich und bringt unser System über eine Belastungsgrenze. Wegen der akuten Notsituation dürfen Beschäftigte im Bereich der medizinischen Behandlung, der mobilen Impfteams und auch der Krematorien ihre Arbeitszeit im Rahmen von Ausnahmen erhöhen. Dies gestattet eine Allgemeinverfügung der Sächsischen Landesdirektion, die vorerst bis 15. Dezember befristet wird.
So sollen beispielsweise Beschäftigte in Krematorien bis zu zwölf Stunden täglich arbeiten dürfen – auch an Sonn- und Feiertagen. Ein deutlicher Hinweis, dass der gerade erst beginnende Corona-Winter Nummer zwei noch viele Menschenleben kosten dürfte. Schon jetzt gäbe es vermehrt Coronatote zu verzeichnen, auch wenn die Situation in den Krematorien momentan noch nicht mit dem Frühjahr 2021 vergleichbar sei, sagte heute ein Insider gegenüber der LZ.
Corona, Streit an der HTWK und Kassandrarufe
Worüber die LZ heute berichtet hat: Neben der Einordnung der neuen Corona-Maßnahmen in Sachsen thematisieren wir auch den aktuell eskalierenden Streit an der HTWK Leipzig zwischen Studierendenrat und Rektorat, wir kommentieren kritisch den (nun beendeten) Tanz um den Weihnachtsmarkt und wer in der Krise nach geistiger Ablenkung sucht, möge sich mal diese Buchrezension ansehen!
Geflügelpest, Freispruch in den USA und Totensonntag
Was heute sonst noch wichtig war: Sachsen hat auch mit der Geflügelpest zu kämpfen.
In den USA wurde ein 18-Jähriger vor Gericht freigesprochen, der während Anti-Rassismus-Demos in Wisconsin zwei Menschen erschossen und einen verletzt hatte,
Was am Wochenende wichtig wird: Nicht nur in der jetzigen Pandemie zeigt sich die Endlichkeit allen Lebens. Am Sonntag ist Totensonntag – auch Ewigkeitssonntag genannt, traditionelles Ende des Kirchenjahrs eine Woche vor dem ersten Advent. Traditionell suchen Menschen hier oft die Gräber verstorbener Angehöriger auf, um sie zu schmücken und ihrer zu gedenken.
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