Bisher konnten sich nur Personen ab 60 Jahren in Sachsens Impfzentren mit dem AstraZeneca-Vakzin impfen lassen. Ab sofort können aber auch Menschen ab einem Alter von 40 AstraZeneca-Termine in Impfzentren buchen, insofern sie einer der drei Priorisierungsgruppen angehören. Außerdem haben EU und BioNTech/Pfizer einen Vertrag unterschrieben, der Millionen Auffrischungsimpfungen und Erstimpfungen bei Kindern in den EU-Staaten sichern soll. Und es gibt eine gute Nachricht für Eltern in Sachsen: Ab sofort ist Notbetreuung in Kitas und Schulen unabhängig vom Beruf der Eltern möglich. Die LZ fasst zusammen, was am Donnerstag, dem 20. Mai 2021, in Leipzig, Sachsen und darüber hinaus wichtig war.
AstraZeneca auch für Menschen ab 40 in den Impfzentren
Ab sofort können sich Menschen ab dem Alter von 40 Jahren in sächsischen Impfzentren mit AstraZeneca regulär gegen Corona impfen lassen. Das teilte der DRK-Landesverband, Betreiber der Impfzentren, heute mit. Seitdem die Ständige Impfkommission AstraZeneca in Deutschland nur noch für Personen ab 60 Jahren empfohlen hatte, verabreichten die Impfzentren das Vakzin in der Regel auch nur noch dieser Personengruppe.Wichtig dabei: Die Aufhebung der Priorisierung für AstraZeneca, die vor etwa vier Wochen in Sachsen geschah, gilt für die Impfzentren nicht. Menschen zwischen 40 und 59 Jahren, die in einem Impfzentrum AstraZeneca erhalten möchten, müssen also zu einer der drei bisher freigegebenen Priorisierungsgruppen gehören.
Die Buchung der Termine erfolgt ausschließlich über das Onlineportal. Impfwillige zwischen 40 und 59 können während des Buchungsvorgangs mit dem Setzen eines Häkchens wählen, ob sie eine Impfung mit AstraZeneca wünschen. Bei der Erstimpfung vor Ort erfolgt eine entsprechende ärztliche Aufklärung.
Vertrag zwischen EU und BioNTech/Pfizer besiegelt
Eine weitere gute Nachricht bezüglich der Impfstoffe kommt heute von der Europäischen Kommission: Der bereits angekündigte neue Vertrag zwischen der EU und dem Impfstoffhersteller BioNTech/Pfizer ist unterzeichnet. Es handelt sich dabei um 900 Millionen fest bestellte und weitere 900 Millionen optionale Dosen, die bei Bedarf angefordert werden können.
Der etwa 35 Milliarden Euro schwere Vertrag läuft bis 2023 und soll laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor allem die Auffrischungsimpfungen für Erwachsende und Erstimpfungen für Kinder in den EU-Mitgliedstaaten abdecken.
EU-Impfzertifikat kommt
Am Donnerstagabend verkündete der Rat der EU – dessen Vorsitz aktuell Portugal innehat –, dass sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein einheitlich innerhalb der EU gültiges Coronazertifikat geeinigt haben. Wann genau es einsetzbar sein soll, steht allerdings noch nicht fest. Das digitale Dokument soll vor allem das Reisen innerhalb der EU erheblich vereinfachen.
Obwohl das geplante Dokument oft lediglich als „Impfpass“ oder „Impfzertifikat“ betitelt wird, soll es nicht nur Corona-Impfungen nachweisen, sondern auch Testergebnisse und überstandene COVID-19-Erkrankungen. Für Deutschland bedeutet der angekündigte digitale Ausweis eine Menge Mehraufwand, da die 42 Millionen bisher hierzulande verabreichten Impfdosen dann in einem digitalen System nachgetragen werden müssen.
Laut Bundesgesundheitsministerium werden derzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft, um zum Zeitpunkt der Einführung eines digitalen Impfzertifikats bereits verabreichte Impfungen nachträglich nachweisen zu können. Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung dort erfolgen, wo die Impfung gegeben wurde. „Wenn in den Impfzentren entsprechende Kontaktdaten vorliegen, sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zugesandt werden“, schreibt das Ministerium auf seiner Website.
Bald Notbetreuung unabhängig vom Beruf der Eltern
Noch einmal zurück zu Sachsen: Ab dem 25. Mai (Dienstag nach Pfingsten) haben alle Familien unabhängig vom Beruf der Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung der Kinder in Kita und Schule. Das hat das Sächsische Kultusministerium heute bekannt gegeben. Bisher mussten beide Eltern beziehungsweise das alleinig sorgeberechtigte Elternteil in bestimmten sogenannten systemrelevanten Berufen wie Gesundheitsversorgung, Bildung oder Lebensmittelhandel tätig sein, um eine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen zu können.
Die Zugehörigkeit zu diesen bestimmten Berufsgruppen musste bisher mit einer Arbeitsbescheinigung nachgewiesen werden. Diese Auflage entfällt nun. Eltern müssen ab nächster Woche nur noch eine selbst verfasste schriftliche Erklärung abgeben, dass sie aufgrund des Berufs ihr Kind nicht selbst betreuen können.
Zu viel Müll in Leipzig und zu wenige Windrädergenehmigungen in Sachsen
Worüber die LZ heute berichtet hat: Der am 19. April online gegangene Mängelmelder der Stadt ist ein voller Erfolg – wenn man das denn so nennen will. Eine Anfrage der Linksfraktion im Stadtrat hat ergeben, dass in den letzten vier Wochen über 1.000 Meldungen eingingen. Der Mängelmelder gibt Bürger/-innen die Möglichkeit, das Ordnungsamt und die Stadtreinigung über Schäden und Müll im öffentlichen Raum online zu informieren.
Der Leipziger Stadtrat hat gestern außerdem beschlossen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Werbung in private Briefkästen nur noch dann eingeworfen werden darf, wenn dies ausdrücklich erwünscht ist.
Außerdem wirft der Windenergie-Verband Sachsens Regierung vor, den Koalitionsvertrag von 2019 zu brechen, und zwar dadurch, dass der Bau zu weniger Windräder genehmigt werde.
Was heute sonst noch wichtig war: Leipzigs Sieben-Tage-Inzidenz (gestern: 48,9, heute: 47,7) liegt den zweiten Werktag in Folge unter 50. Sollte dies auch morgen, Samstag und Dienstag der Fall sein, dürfte die Stadt Leipzig am nächsten Donnerstag weiter lockern. Leipzig ist weiterhin die einzige Region in Sachsen, deren Inzidenzwert unter 50 liegt.
#Coronavirus #Leipzig
20.05. 8 Uhr
▫️7-Tage-Inzidenz: 47,7 (-1,2 zum Vortag)
▫️positiv getestet: 21.896 (+67)
▫️aktive Fälle: 761 (-41)
▫️in Leipziger Krankenhäusern: 89 (-1)
▫️Todesfälle: 524 (+2)
▫️belegte Betten Normalstation Sachsen: 850 (-54)
🌐https://t.co/cSWQjflU0c pic.twitter.com/3AAJKuDY3o— Stadt Leipzig (@StadtLeipzig) May 20, 2021
Was morgen wichtig wird: Am Freitag 10 Uhr will das Oberlandesgericht Dresden sein Urteil im Staatsschutzverfahren wegen Mordes gegen Abdullah A. verkünden. Der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Syrer hatte im Oktober ein homosexuelles Paar in Dresden mit Messern angegriffen. Ein Mann starb, sein Lebenspartner überlebte schwer verletzt.
Außerdem streamt die Oper Leipzig am Freitag ab 18 Uhr die Premiere der Georges Bizets „Carmen“, ohne Pausen und in einer gekürzten Fassung. Gleichzeitig stellt die Oper zusammen mit dem Leipziger Ballett und der Musikalischen Komödie ihre sämtlichen bisherigen Streamingproduktionen erneut online zur Verfügung.
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