Seit Dienstag können sich Menschen, die über 60 Jahre alt oder chronisch krank sind, in Apotheken mit kostenlosen FFP2-Masken versorgen. Angehörige dieser Risikogruppen erhalten zunächst drei Masken. Ein spezieller Nachweis ist nicht erforderlich.
Der Ansturm auf die kostenlosen Schutzmasken ist riesig. In einigen Regionen bildeten sich in den frühen Morgenstunden lange Warteschlangen. Vielerorts meldeten Apotheken bereits am frühen Nachmittag leere Bestände.
Ein Anspruch auf drei Gratis-Masken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:
• chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
• chronische Herzinsuffizienz,
• chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
• Demenz oder Schlaganfall,
• Diabetes mellitus Typ 2,
• aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
• stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
• Trisomie 21,
• Risikoschwangerschaft.
Wie erfolgt die Verteilung der Schutzmasken?
Die Anspruchsberechtigten haben in einer ersten Phase bis zum 6. Januar Zeit, sich drei Gratis-Masken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Es genügt die Vorlage des Personalausweises oder eine nachvollziehbare Eigenauskunft der Zugehörigkeit zu den Risikogruppen. In einer zweiten Phase erhalten die Berechtigten von ihrer Krankenkasse zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.
Welche Kosten entstehen dem Steuerzahler?
Das Bundesgesundheitsministerium geht in der Verordnung, die die Ausgabe der Masken regelt, von rund 27,3 Millionen Berechtigten aus. Jede dieser Personen soll 15 FFP2-Masken zu stark vergünstigten Konditionen beziehen können. Spahns Ministerium kalkuliert mit Ausgaben in Höhe von 6 Euro je Maske. Insgesamt entstehen dem Bund so Ausgaben von rund 2,5 Milliarden Euro.
Schützen die Masken wirksam vor dem Coronavirus?
Einen vollständigen Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung bieten FFP2-Masken nicht. Wird die Maske korrekt über Nase und Mund getragen, reduziert der Partikelfilter das Infektionsrisiko allerdings signifikant. FFP2-Masken schützen, anders als Alltagsmasken, auch den Träger vor einer Infektion. „Auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Risikopatienten werden deshalb weiterhin sorgsam auf die Beachtung der Hygiene-Regeln achten müssen. „Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App“, erläuterte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt.
Warum wird die Maßnahme teils kritisiert?
An dem medizinischen Nutzen der Schutzmasken zur Eindämmung der Pandemie bestehen keine vernünftigen Zweifel. Die Kritik richtet sich gegen die Kosten der Maßnahme. Bisweilen ist bereits von einem Milliardengeschenk für die Apotheker zu Weihnachten die Rede. Anders als im Frühjahr besteht kein Engpass in der Versorgung mit Schutzmasken. Im Online-Handel ist eine FFP2-Maske für ein bis zwei Euro erhältlich.
Außerdem war Spahn in den vergangenen Tagen vorgeworfen worden, durch das Verteilprozedere besonders gefährdete Personen während des Lockdowns aus ihren Wohnungen zu locken. Schmidt formulierte in diesem Zusammenhang eine Bitte an die Patienten: „„Wir bitten darum, dass nicht alle gleich morgen kommen. Wir können nicht alle Berechtigten an einem Tag versorgen, und die benötigten Masken werden auch erst nach und nach in die Apotheken geliefert. Lange Schlangen wollen wir so gut es geht vermeiden.“ Wer nicht selbst zur Apotheke gehen kann, darf einen Bevollmächtigten schicken.
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