Es war eine absehbare Entscheidung: Nach einer Reihe brutaler Übergriffe auf junge Frauen in Leipzig wurde der geständige Täter vom Landgericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Martin L. hatte die Vorwürfe aus der Anklageschrift während des seit Mitte Mai laufenden Prozesses am Landgericht weitgehend eingeräumt – und eine bizarre Erklärung geliefert, wonach er im Auftrag von Freimaurern gehandelt habe. Seine Brüder hätten ihm akustisch befohlen, die Taten nur anzutäuschen, Widerspruch sei nicht zulässig gewesen, sagte der 31-jährige Münchner in seinem Geständnis.

Es ging um schwerwiegende Taten: Zunächst soll Martin L. am 26. August vergangenen Jahres kurz nach 13 Uhr eine 17-Jährige auf der Radiusstraße überfallen, das im fünften Monat schwangere Mädchen an eine Hauswand gedrückt und ihren Kopf gegen die Haustür geschlagen haben. Überdies habe er sie mit einem Schraubendreher bedroht, sie schließlich in das Haus gedrängt und dort in den Schwitzkasten genommen. Als Nachbarn auf die Schreie des Opfers aufmerksam wurden, rannte der Angreifer davon.

Derlei Gewalttätigkeit und vor allem das Eindringen mit dem Finger, von der Staatsanwaltschaft als vollendete Vergewaltigung gewertet, hatte Martin L. von sich gewiesen. Dagegen gab er zu, nur zwei Tage später einer 19-Jährigen gegen 21 Uhr auf der Bothestraße in die eigene Wohnung gefolgt zu sein, sie dort massiv bedroht und mit den Worten „Ich will dich doch nur ficken“ geschlagen zu haben. Am Abend des 11. September griff Martin L. eine 15-Jährige auf der Weinbergstraße an und betatschte sie. Die Teenagerin konnte den Täter mit einem Fingerbiss vertreiben.

Martin L. war im November 2019 durch eine DNA-Spur identifiziert und festgenommen worden. Bis dahin war er wegen Betäubungsmitteldelikten bekannt, aber noch nicht als Sexualstraftäter aufgefallen. Im Prozess hatte der zuletzt Arbeitslose auch seine Absicht wiederholt, über die Taten ein Buch verfassen zu wollen.

Bereits Ende März wurde der junge Mann durch ein vorläufiges Gutachten aus der Untersuchungshaft in den Maßregelvollzug verlegt. Dort wird er zum Schutz der Allgemeinheit nun auch auf unbestimmte Zeit bleiben: Da ihm ein Sachverständiger in der Verhandlung eine schizophrene Erkrankung attestierte, sprach ihn die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Sylvia Bittner wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete die Einweisung in die Psychiatrie an.

„Ich habe im Auftrag eines Ordens gehandelt“ – das bizarre Geständnis des Serientäters

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