Müssen Ricky und Eric B. bald ins Gefängnis? Die beiden Jungs vom Dorf scheinen jedenfalls auf dem besten Weg dorthin zu sein. Beim Prozessauftakt am Mittwoch schwiegen sie eisern. Trotz mahnender Worte von Amtsrichterin Sabine Hahn.
Zur Vorbereitung des Prozesses hatte Hahn die Parteien zum Rechtsgespräch zitiert. Ihr Vorschlag: Geständnis gegen fünfzehn bis zwanzig Monate Gefängnis. Bewährung möglich. Die Brüder aus Thallwitz lehnten dankend ab. Warum, wissen bislang nur sie selbst und ihre Anwälte. Von den Verteidigern Steffen Hauffe und Carsten Schäfer kam am Mittwoch erstaunlich wenig Gegenwehr. Die drei Polizisten, die Hahn als Zeugen geladen hatte, brauchten nicht einmal die obligatorische Verteidigerfrage verneinen, ob sie denn gesehen hätten, dass die Angeklagten am 11. Januar 2016 in der Wolfgang-Heinze-Straße irgendetwas Strafbares unternommen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Duo – wie allen Angeklagten im Connewitz-Komplex – Landfriedensbruch im besonders schweren Fall vor. Aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses sollen sie in einem Mob von bis zu 250 Personen schwarz gekleidet zur Wolfgang-Heinze-Straße marschiert sein. Der Bundesgerichtshof ließ in seiner jüngeren Rechtsprechung dieses ostentative Mitmarschieren als Beteiligungshandlung genügen. Wer mitlaufe, bestärke die übrigen Gruppenmitglieder in ihrem Tun.
In einem Parallelverfahren hatte ein Zeuge gestern ausgesagt, die Angreifer seien schon im Bereich Meusdorfer Straße/Biedermannstraße – also vor Erreichen ihres Ziels – bewaffnet und vermummt gewesen. Transparente oder andere Kundgebungsmittel konnte der Passant allerdings nicht erkennen. Dass das Gericht die Ansammlung als eine unangemeldete Versammlung einstuft, für die andere rechtliche Maßstäbe gelten können als für eine bloße Menschenansammlung, erscheint in diesem Lichte so gut wie ausgeschlossen.
Bisher wurden alle Angeklagten, die zu den Vorwürfen geschwiegen hatten, zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Nach Anhörung der Zeugen versuchte Hahn, den Angeklagten noch einmal ins Gewissen zu reden. Die Brüder könnten sich immer noch zur Sache äußern. Bei einem Geständnis seien kostspielige Fortsetzungstermine entbehrlich. Eine halte Stunde lang beriet sich das Duo daraufhin vor der Tür über die gutgemeinten Worte der Vorsitzenden. Die Verteidiger baten um ein weiteres Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen.
Verkürzte Beweisaufnahme ja. Geständnis nein. Das war mit Hahn nicht zu machen. „Das Gericht hat den Vorschlag abgelehnt“, ließ die Richterin das Publikum wissen. Die Brüder schwiegen weiter. An zwei Fortsetzungsterminen sollen jetzt weitere Zeugen gehört und Filmmaterial gesichtet werden.
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