Am Dienstag hat am Landgericht der Prozess gegen Oberstaatsanwältin Elke M. (54) begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat die suspendierte Juristin wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt sowie uneidlicher Falschaussage angeklagt. Als Leiterin des Leipziger Drogendezernats soll sie das Verfahren gegen einen Crystal-Dealer eingestellt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.
Elke M. wirkte am Dienstag, als sei sie am Ende. Von der Kämpferin, die den Gerichtssaal stets mit einem Lächeln auf den Lippen betrat und in Sitzungspausen den wissbegierigen Journalisten zu ihren Fällen Rede und Antwort stand, ist nicht mehr viel übriggeblieben. Als sie um kurz vor 9 Uhr im Beisein einiger Unterstützer den Schwurgerichtssaal 115 betrat, machte die Angeklagte einen ungewohnt verkrampften Eindruck. Stoisch ließ sie das Blitzlichtgewitter der Lokalpresse über sich ergehen. Fragen der Presse beantwortete sie nicht.
Gegenüber dem Gericht verlas die hörbar erregte Oberstaatsanwältin eine vorformulierte Erklärung. Elke M. berichtete von ihren Anfängen in der sächsischen Justiz. Während des Vorbereitungsdienstes lernte sie den späteren Richter Rüdiger Harr kennen, mit dem sie sich in Leipzig zeitweise eine Wohnung teilte. Ende 1993 trat sie in den Justizdienst des Freistaates ein. Während ihrer Tätigkeit als Jugendrichterin in Borna wurde sie von Nazis bedroht.
Eine Erfahrung, die sie nachhaltig geprägt habe. Zum 1. Januar 1996 wechselte Elke M. zur Leipziger Staatsanwaltschaft. Dort übernahm sie zunächst ein allgemeines Referat, das zuvor von einer jungen Staatsanwältin namens Bettina Zander bearbeitet worden war. Jene Staatsanwältin Zander habe sich später, als die beiden Frauen gemeinsam im Dezernat für organisierte Kriminalität eingesetzt waren, negativ über ihre Leistungen geäußert.
Fakt ist: Elke M. profilierte sich rasch auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen gelang es ihr, den Handel mit Heroin, das aus Nordafrika kommend seinen Weg in die neuen Bundesländer fand, spürbar einzudämmen. Die engagierte Staatsanwältin machte Karriere. Im Jahr 2005 übernahm sie schließlich die Dezernatsleitung. Neben der Verwaltungstätigkeit und dem Berichtswesen widmete sich die Anklägerin weiterhin in beträchtlichem Umfang der Ermittlungsarbeit und übernahm zahlreiche Sitzungsdienste.
Karriere machten auch ihre Weggefährten von einst. Harr ist Vorsitzender der 8. Strafkammer am Landgericht. Zander ist heute Richterin am Amtsgericht und war bis vor Kurzem Harrs Beisitzerin.
Ausgangspunkt des Strafverfahrens gegen Elke M. war ein umfangreiches Verfahren des Bundeskriminalamts gegen eine konspirativ agierende Bande von Crystal-Dealern im Jahr 2014. Die Gruppe, die Verbindungen zur russisch-armenischen Mafia aufwies, beschaffte über einen Pharmahändler aus der Schweiz große Mengen Chlorephedrin. Die Gangster verbrachten die Chemikalie, die seinerzeit legal erworben werden konnte, über die Grenze nach Tschechien, wo sie in illegalen Laboren zu Crystal Meth weiterverarbeitet wurde. Kuriere transportierten die Droge zurück in die Messestadt.
Die Ermittlungen erwiesen sich als zeitraubend und komplex. Einzelne Beteiligte sind bis heute nicht abgeurteilt worden. „Ich habe, das muss ich einfach einräumen, irgendwann den Überblick verloren und bin nicht mehr hinterhergekommen, die Akten den zuständigen Strafkammern zu übersenden“, schilderte Elke M.
Die schlampige Aktenführung wurde ihr schließlich zum Verhängnis. Die 8. Strafkammer ließ in der Besetzung Harr/Zander nicht nur den Prozess gegen zwei Schlüsselfiguren des Chlorephedrin-Komplexes zum Debakel werden. Die Richter erhoben wegen der unvollständigen Akten auch Sachaufsichtsbeschwerde. „Sehr ungewöhnlich“ sei dies gewesen, erinnerte sich Elke M. am Dienstag.
Am 18. Dezember 2015 musste die Oberstaatsanwältin in einem Parallelverfahren als Zeugin vor Harrs Kammer aussagen. Thema war ihre Zusammenarbeit mit dem Kronzeugen Markus M. Der Mann hatte gegenüber dem BKA unter anderem eingeräumt, in einem Hotel nahe Leipzig mehrere Kilo Crystal erworben zu haben. Elke M. hatte in Kenntnis der Aussage ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eröffnet, dieses aber wieder eingestellt. Seinerzeit sagte die Strafverfolgerin aus, sie sei bei der Vernehmung des Zeugen durch das BKA nicht zugegen gewesen.
Tatsächlich wohnte sie allerdings einem Vorgespräch bei, an dem neben Markus M. auch dessen Verteidiger teilnahm. Die Richter nahmen diese Tatsachen zum Anlass, gegen Elke M. Strafanzeige zu erstatten.
In ihrer Aussage versuchte sich die Juristin zu rechtfertigen. „Ich war im Zeitpunkt meiner Aussage aufgrund des extremen Arbeitsdrucks überlastet.“ Die Einstellung sei erfolgt, weil sie davon ausging, dass das Geständnis des Kronzeugen in einer parallel erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft Gera berücksichtigt worden sei. Dies war allerdings nicht der Fall. „Ich habe nicht falsch ausgesagt oder vorsätzlich gelogen“, beteuerte die Oberstaatsanwältin. „Besonders schwer trifft mich der Vorwurf in der Anklage, ich hätte eine Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt begangen.“
Für die Angeklagte ist das Strafverfahren, so klingt es jedenfalls, das Ende einer tiefen Freundschaft, für deren Auseinanderbrechen sie selbst keine Erklärung parat habe. „Aus meiner Sicht kann ich nicht nachvollziehen, warum Rüdiger Harr in diesem Verfahren so mit mir umgegangen ist.“ Sie sprach von einigen Meinungsverschiedenheiten im Berufsleben. „Mir kam es so vor, als ob es ihm nicht immer möglich sei, Berufliches und Privates voneinander zu trennen.“
Der Prozess wird fortgesetzt.
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