Oberstaatsanwältin Elke M. muss sich demnächst vor dem Landgericht verantworten. Das Oberlandesgericht Dresden teilte am Dienstag mit, die Anklage gegen die frühere Drogen-Ermittlerin unverändert zugelassen zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht der Juristin der Jobverlust.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz wirft der ehemaligen Leiterin des Leipziger Drogendezernats Rechtsbeugung und falsche uneidliche Aussage vor. Die Juristin soll einen Crystal-Dealer vor dem Gefängnis bewahrt haben. Die frühere Mafia-Jägerin soll das Verfahren gegen den Mann eingestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorgelegen hätten. Sie habe in ihrer Einstellungsverfügung entgegen der tatsächlichen Lage angegeben, dass Gegenstand ihres Ermittlungsverfahrens lediglich Kokainkäufe, nicht jedoch auch ein Methamphetamin-Deal gewesen seien.
Das Landgericht hatte die Anklage wegen Rechtsbeugung zunächst aus tatsächlichen Gründen abgelehnt. Das Oberlandesgericht kippte die Entscheidung per Beschluss auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Nach Ansicht des 2. Strafsenats bestehe nach den durchgeführten Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht für einen Verfahrensverstoß, durch die sich die vorgeworfene Tat – im Falle ihrer Erweislichkeit – als strafbare Rechtsbeugung kennzeichnen würde.
Den Ermittlungen gegen die Anklägerin war eine irrwitzige Justizpanne vorausgegangen. Im November 2014 hatte das Bundeskriminalamt im Raum Leipzig 4,1 Tonnen Chlorephedrin aus dem Verkehr gezogen. Die Chemikalie dient der Herstellung der Modedroge Crystal Meth. Der Prozess gegen die beiden Hauptbeschuldigten platzte im Juni 2015. Zum einen hatten Elke M. und die Wiesbadener Kriminalisten übersehen, dass Import, Besitz und Handel mit dem Stoff zur Tatzeit keineswegs illegal waren. Zum anderen verletzten die Strafverfolger durch eine schlampige Aktenführung das Gebot des fairen Verfahrens. Der Prozess musste ausgesetzt werden. Eine Neuauflage fand bis heute nicht statt.
In einem Folgeverfahren war die Oberstaatsanwältin im Januar 2016 vor derselben Kammer als Zeugin geladen. Dort behauptete sie, bei der mehrstündigen Vernehmung eines Zeugen nicht zugegen gewesen zu sein. Ein BKA-Ermittler bestätigte jedoch das Gegenteil. Darüber hinaus soll sie ein Ermittlungsverfahren gegen einen Zeugen aus dem Metamphetamin-Komplex heimlich, still und leise eingestellt haben. Dem Mann wurde der Handel mit zwei Kilo Crystal vorgeworfen. Im Gerichtssaal sagte sie aus, sie hätte das Verfahren abgegeben. Die beiden Berufsrichter der Kammer und die Verteidiger erstatteten Strafanzeige.
Leipziger Oberstaatsanwältin wegen Strafvereitelung, Rechtsbeugung und Falschaussage angeklagt
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