Noch herrscht Schweigen an der Abraumkante beim Thema Quecksilber und Stickoxid. Doch das könnte am 25. Februar 2019 enden. Denn dann läuft die Widerspruchsfrist für eine verlorene Klage aus, die die Kohlebranche, hier die Branchenverbände Eurocoal und Debriv sowie die Kohleverstromer LEAG, MIBRAG und Eins Energie, 2017 angestrengt hatte. Geklagt hatte sie gegen strengere Grenzwerte der EU für Quecksilber- und Stickoxidemissionen für Großfeueranlagen. Seit Dezember 2018 ist den Klägern bekannt, dass sie vorerst verloren haben, seither schweigen sie. Auch Sachsen war mal wieder mit von der Partie: die Landesregierung unter Michael Kretschmer (CDU) hatte sich im Februar 2018 entschlossen, der Klage beizutreten.

Am Montag, 19. Februar 2018, nur einen Monat nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten Sachsens, hatte Michael Kretschmer (CDU) als eine der ersten Amtshandlungen verkündet, Sachsen trete der Klage der Kohle-Dachverbände und deutscher Kraftwerksbetreiber bei. Ein wenig wirkte es da, als ob noch immer der zurückgetretene Vorgänger Stanislaw Tillich (CDU) im Amt wäre, aber der saß ja später in der Kohlekommission. Die Verzögerungstaktik beim anstehenden Strukturumbau im Leipziger Umland und in der Lausitz diente und dient auch unter Kretschmer weiterhin allein der trügerischen Beruhigung der Arbeitnehmer (und Wähler) in den Bergbauregionen Sachsens.

Arbeitsplätze – ein Argument, welches sich bei näherer Betrachtung als Märchen entpuppen dürfte.

Offenbar wähnte sich der Freistaat da noch in guter Gesellschaft, unter den Klägern gegen die EU-Schadstoffwertvorgaben waren so bekannte Namen wie die Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG), die Mitteldeutsche Braunkohlen AG (MIBRAG) und eins (Energie in Sachsen) mit Sitz in Chemnitz.

Im „BWK Fachmagazin“ des VDI hatte der ebenfalls mitklagenden Kohle-Verband “Debriv” im Rahmen eines “Sonderdruckes” noch eifrig lobbyiert, die neuen Grenzwerte für Quecksilber- und Stickoxidausstöße (NOx) für ihre Kohlemeiler seien technisch nicht umsetzbar, weshalb man gegen das „Large Combustion Plants – Best Available Techniques Reference Document“ (LCP Bref) klage. Tonnenschwere Gründe gab es dazu genug, wie auch Dr. Jana Pinka, Sprecherin der Linksfraktion für Umweltschutz und Ressourcenwirtschaft im Landtag Sachsen ausführte.

„Die Braunkohlekraftwerke Boxberg, Lippendorf, Schwarze Pumpe und Jänschwalde emittierten 2015 insgesamt 46 Millionen Tonnen Stickoxide, 1,6 Tonnen Blei und 1,7 Tonnen Quecksilber“, so laut Pinka die Werte zu den Schadstoffen, welche man vor allem beim Stickoxid NOx zuletzt im Zusammenhang mit Fahrverboten in deutschen Städten immer wieder benannte. Hinzu kommen noch mal 92 Millionen Tonnen CO2 (2016) jährlich.

Alles Emissionen, die natürlich auch Bemühungen um Luftreinheit in sächsischen Städten und die Klimaziele in Deutschland konterkarieren.

Zur Urteilsbegründung ist nun laut dem Branchenmagazin „bizz energie“ seit dem 13. Februar 2019 bekannt, dass die Klage vor allem zurückgewiesen wurde, weil die EU Bandbreiten, also Ober- und Untergrenzen für die Schadstoffe Quecksilber und NOx vorgegeben habe. Die konkrete Umsetzung in Ziele und Werte seien nationale Aufgabe. Ob gegen dieses Urteil oder die neuen deutschen Grenzwerte dann weitere Klagen folgen werden, ist noch völlig unklar. Der Branchenverband Debriv jedenfalls hält laut seinem „BWK Fachmagazin“ auch die Obergrenzen für nicht erreichbar.

Auf Bundesebene könnte es nun zu hastigen Bewegungen kommen, weil die Bundesregierung – offenbar selbst auf das EU-Urteil wartend – bislang keine solche Vorgaben erlassen hat. Dies wird sie nun spätestens 2019 nachholen müssen, will sie im Rahmen der strengeren Bandbreiten-Vorgaben der EU aus dem Jahr 2017 bis 2021 neue Werte beschließen und umsetzen. Dass all diese Vorgänge dabei bereits während der Tagungen der Kohleausstiegskommission bekannt sein mussten, könnte zumindest noch einmal zu einem neuen politischen Schlagabtausch führen.

Sonderfall Sachsen

Besonders in Sachsen stehen damit die Zeichen für die Kohleunternehmen und die Politik wohl endgültig auf Sturm, denn nun kommt auf die bereits selbst geschaffenen Probleme ein weiteres obenauf. Nicht nur die noch unbekannten Kosten für den Freistaat wegen der Klageführung, vor allem die vor dem Ende der Kohlekommission getroffenen Vorsorgevereinbarungen mit den Bergbaubetreibern fallen Sachsens Regierung jetzt noch mächtiger auf die Füße. Denn die Staatsregierung Sachsens hat lauter Verträge geschlossen, die den Freistaat sogar in die Verpflichtung setzen, den Bergbaubetreibern einen Betrieb bis 2042 zu gewährleisten.

Man hat sich damit ohne Not in eine Bredouille gebracht, weil man so dem Ausstieg der Kohlekommission im bereits eh schon späten Jahr 2038 mit eigenen Verträgen zuvorkam. Am Samstag, 26. Januar 2019, teilte der Vorstandsvorsitzende der Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG (LEAG), Dr. Helmar Rendez mit: „Sollte auch nach der Prüfung des Berichtes durch die Bundesregierung das Ausstiegsdatum Ende 2038 sowie die Stilllegung weiterer Kapazitäten in den nächsten Jahren bestätigt werden, dann würde dies unser Revierkonzept, das nach unseren Planungen bis über 2040 hinausreicht, ernsthaft infrage stellen. Der von uns eingeforderte Planungshorizont für den Betrieb der Tagebaue und Kraftwerke im Lausitzer Revier ist damit nicht gegeben.“

Oder deutlich formuliert: Wollt ihr früher als 2042 raus, wirds teuer für Sachsens Steuerzahler.

Bereits seit 2016 ist klar, dass gerade die Kraftwerke in Sachsen eher zu den älteren gehören, die im Falle einer nun anstehenden Nachrüstung bei neuen Grenzwerten gänzlich unrentabel in ihrer Restlaufzeit würden. Oder in den Worten Dr. Pinkas: Viele Kraftwerksblöcke sind bereits abgeschrieben, können also stillgelegt werden, stellte die Abgeordnete bereits Anfang 2018 fest.

Hinzu kommt, dass bis heute unklar ist, was aus den 1,7 Milliarden Rücklagen wurde, welche mit dem „Abkauf“ der Kohlesparte von Vattenfall an den tschechischen Konzern EPH (LEAG) gingen. Gelder, mit denen Vattenfall Vorsorge für die Renaturierungen der Tagebaue getroffen hatte. Ob das Geld überhaupt noch verfügbar ist, weiß niemand, doch die „sächsische Lösung“ bis 2042 deutet an, dass LEAG und MIBRAG mehr Zeit brauchen, um noch irgendwie Renditen einzufahren.

Sachsen hat mit den beiden Vorsorgevereinbarungen mit den beiden Kohleunternehmen im Grunde also nicht nur eine Tagebaulaufzeit bis 2042 zugesagt, sondern den beiden damit auch zugesichert, dass sie die Gelder für die Renaturierungsarbeiten erst 2042 beisammenhaben müssen. Vier Jahre Unterschied demnach, auf die sich die Unternehmen jetzt bereits berufen.

Und irgendwer wird die Zeche zahlen. Infrage kommt dann nur noch der Steuerzahler, wie schon nach 1989, als mit rund 11 Milliarden Euro DDR-Schäden beseitigt werden mussten. Von den Renaturierungskosten für die heutigen Braunkohletagebaue könnten sich die Bergbauunternehmen nach Ende der Gewinne durch Insolvenzen ganz oder teilweise befreien.

Dabei ist die Renaturierung eine Aufgabe, die im 40 Milliarden schweren „Kohlekompromiss“ noch nicht eingepreist sein dürfte: da geht es vor allem um Strukturmaßnahmen für die Zukunft der Arbeitsplätze nach der deutschen Braunkohlezeit. Die Wandlung der Tagebaue in neue Landschaften oder Seen ist mindestens Teil-Aufgabe der Kohleunternehmen.

Parallel laufen die Kunden weg

Dass so die Kohleunternehmen nun durch das Urteil und die neuen Ausstiegszeiten der Kohlekommission immer mehr unter finanziellen Druck geraten (und bei ehrlicher Angabe der Preise wohl längst zu den teuersten Stromerzeugern gehören) wird von einem weiteren Trend verstärkt.

Leipzig überlegt bis 2023 aus der Fernwämeversorgung aus dem Kraftwerk Lippendorf auszusteigen und setzt bei der Grundlastfrage stattdessen auf schnell zuschaltbare Gasturbinen unter der Ägide der eigenen Stadtwerke. Umweltfreundlicher ist dies gegenüber durchlaufender Kohlekraftwerke aufgrund der schnellen Anfahrzeit und den geringeren Schadstoffwerten von Erdgas. Weiterhin zeigt es den Trend in der deutschen Energiewirtschaft weg von zentralen Großanlagen hin zu dezentralen Einheiten – in der Ausfallsicherheit oder Widerstandsfähigkeit bei Notlagen (Resilienz), letztlich eine Verbesserung.

Auch in Chemnitz haben die örtlichen Stadtwerke entschieden, keinen Kohlestrom mehr einzukaufen, weitere Kommunalversorger könnten sich anschließen, stehen doch NOx-Ausstoß und Quecksilberbelastungen durch die Kohlekraftwerke den kommunalen Luftreinhalteplänen eher im Wege. Helfen dürfte der anzunehmende Schadstoffeintrag in die Atmosphäre und in die Städte jedenfalls eher nicht, wenn man die CO2- und NOx-Vorgaben einhalten und nicht allein den Autofahrern zuschreiben will.

Am 25. Februar 2019 läuft die Widerspruchsfrist zum aktuellen Urteil also aus. Zehn Tage Zeit, in denen Eurocoal und Debriv sowie die Kohleverstromer LEAG, MIBRAG und Eins Energie erklären müssen, wie es nun weitergeht. Oder sie warten nun die deutsche Gesetzgebung ab, während sich die Bundesregierung daranmachen dürfte, einen EU-Beschluss umzusetzen.

Die sächsische Idee der sicheren Arbeitsplätze in der Braunkohle durch Verzögerungstaktiken beim Strukturumbau jedenfalls bröckelt immer weiter.

Hinweis der Redaktion: Ein Leser wies uns zu Recht darauf hin, dass das „BWK Fachmagazin“ (laut Eigenbeschreibung „das Energie-Fachmagazin für die Entscheider in Energiewirtschaft und Energietechnik“)  vom Verband der deutschen Ingenieure (VDI) und nicht vom Kohleverband “Debriv“ herausgegeben wird. Dies hatten wir anfangs fälschlicherweise geschrieben.

Bei nochmaliger Inaugenscheinnahme des „Sonderdruckes“ des „BWK Fachmagazin“  fiel uns auf, warum es zur Verwechslung kam. Der 12-seitige Text aus 5/2018 rings um die Braunkohle ist neben dem Signet des „BWK Fachmagazin“ mit dem Logo „Debriv“ gekennzeichnet und von Autoren des „Debriv“ geschrieben. Die Bilder zur Illustration stammen nicht von der VDI-Rdaktion sondern teilweise von der LEAG und MIBRAG.

Der „Springer-VDI-Verlag GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Düsseldorf zeichnet für die Herausgabe verantwortlich. Das Wort „Werbung“ oder “Anzeige“ ist dennoch nirgends im vorliegenden PDF zu finden.

Hinweis 2: Auch am Freitag, 15. Februar 2019, demonstrierten erneut Leipziger Schüler und Studiende gegen die Braunkohle. Erneut ging es dabei um den späten Kohleausstieg und die besondere Rolle Sachsens dabei.

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