Die Sรคchsische Rechtsanwaltskammer hat ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann eingeleitet. Der Pro-Chemnitz-Politiker hatte in seinem Plรคdoyer im Prozess gegen Mitglieder der โ€žGruppe Freitalโ€œ versucht, die Richter verbal einzuschรผchtern. Weiterhin beschรคftigt sich die Kammer mit ร„uรŸerungen des Juristen wรคhrend der Neonazi-Kundgebung am 27. August vor dem Karl-Marx-Monument in Chemnitz.

Wie Journalisten des SWR-Magazins โ€žReport Mainzโ€œ kรผrzlich recherchierten, steht Kohlmann seit Lรคngerem unter Beobachtung des Landesamts fรผr Verfassungsschutz. Grund sind seine Verbindungen in die sรคchsische Neonazi-Szene. Am 27. August war der Jurist einer der Hauptredner und stellvertretender Versammlungsleiter bei der Chemnitzer Demonstration. Wรคhrend der Veranstaltung zeigten mehrere Teilnehmer den HitlergruรŸ. Es flogen Flaschen in Richtung von Gegendemonstranten.

Die Hetzjagd, die Neonazis am Vortag gegen Migranten in der Chemnitzer Innenstadt verรผbt hatten, billigte der Strafverteidiger: โ€žWenn aber wie gestern Nachmittag ein paar Asyltouristen die Beine in die Hand nehmen mรผssen, dann ist das dann die Mรถglichkeit fรผr die gesamt[e] Politik zu hyperventilieren. Das, was gestern Nachmittag hier passiert ist, das war keine Selbstjustiz. Das war Selbstverteidigung. Und diese Selbstverteidigung, die ist erlaubt, richtig und notwendig.โ€, so zitiert der Landtagsabgeordnete Klaus Bartl (Die Linke) in seiner parlamenarischen Anfrage an das sรคchsische Justizministerium aus einer entsprechenden DPA-Meldung.

Die Generalstaatsanwaltschaft prรผft derzeit noch die strafrechtliche Relevanz dieser ร„uรŸerungen. Die Rechtsanwaltskammer hat auf Bitte des Justizministeriums ihrerseits ein Prรผfverfahren eingeleitet, wie aus der seit dem 8. Oktober vorliegenden Antwort des Ministeriums hervorgeht.

Im Fall von Kohlmanns ร„uรŸerungen im Freital-Prozess ist das Verfahren weiter vorangeschritten. Dort erklรคrte der Chemnitzer Ende Januar, er hoffe, seine Ausfรผhrungen wรผrden sich โ€žโ€ฆ nach einem Systemwechsel einmal strafverschรคrfend in einem Prozess gegen das Gericht wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung auswirken.โ€œ Nachdem das Oberlandesgericht die Anwaltskammer รผber diese ร„uรŸerungen unterrichtet hatte, leitete die Aufsichtsbehรถrde ein berufsrechtliches Disziplinarverfahren gegen Kohlmann ein.

Mรถgliche Sanktionen sind ein Verweis, die Verhรคngung einer GeldbuรŸe und der Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zur parlamenarischen Anfrage von Klaus Bartl (Linke) im Netz

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