Er soll zwei Frauen in Leipzig ermordet und die Leichen zerstückelt haben. Dafür wurde Dovchin D. (39) im Frühjahr vom Leipziger Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun muss der Fall wohl aber zum Teil noch einmal neu verhandelt werden.
Wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe sollte Dovchin D. nach dem Willen des Leipziger Landgerichts eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schuldschwere verbüßen, womit die Aussichten einer Freilassung nach 15 Jahren im Gefängnis gegen null tendieren. Der 39-jährige Mongole, der seit 1999 in Leipzig lebte, hatte im Prozess gestanden, im Frühjahr 2016 die 43-Jährige Portugiesin Maria D. auf seinem Bett erwürgt zu haben – angeblich nach einem falschen Vergewaltigungsvorwurf.
Ein halbes Jahr später ermordete Dovchin D. die 40 Jahre alte Anja B. aus Grünau, was er vor Gericht als Erfüllung eines Todeswunsches ausgab. Beide Leichen zerteilte der Konstruktionsmechaniker nach eigenem Geständnis, lagerte sie teilweise im Keller und einem nahen Abrisshaus. Andere Überreste warf er in die Elster, wo sie Monate später auftauchten.
Sein Verteidiger Stefan Wirth hatte lediglich auf zweifachen Totschlag plädiert und binnen einer Woche Revision für seinen Mandanten eingelegt. Diese erwies sich nun als Teilerfolg: Zwar erkannte der Bundesgerichtshof beim ersten Tötungsdelikt keine Rechtsfehler der Leipziger Strafkammer, sah dagegen im Fall der getöteten Anja B. keinen ausreichenden Beleg für ein Mordmerkmal gegeben. Spekulationen, wonach auch der Frust über seine verfahrene Lebenssituation die Taten unbewusst beeinflusste, können nach Auffassung der Karlsruher Richter kein Mordmerkmal begründen.
Auch im Falle der zweifachen Leichenzerteilung erkannte der Bundesgerichtshof keinen Beweis, dass Dovchin D. den Opfern nachträglich seine Verachtung zeigen und sie bewusst verunglimpfen wollte. Dies deckt sich mit dem Befund eines Gutachters. Der hatte beim Angeklagten keine abnorme Störung erkannt, die grausige Art der Leichenbeseitigung sei rein pragmatisch motiviert gewesen.
Mit dieser Neubewertung des schrecklichen Geschehens ist die erste Verurteilung wegen Mordes nun rechtskräftig. Wie sich die zweite Tat juristisch darstellt, wird dagegen eine andere Kammer neu entscheiden, auch die besondere Schwere der Schuld und die zweifache Störung der Totenruhe kommen auf den Prüfstand. Am Ende könnte es bedeuten, dass Dovchin D. ein paar Jahre weniger in Haft verbringen muss.
Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
Prozess am Landgericht: Mutmaßlicher Doppelmörder laut Gutachter schuldfähig
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