Geschlechtergerechtigkeit als ein Wettbewerbsvorteil für Sachsen. Am vergangenen Donnerstag fand darum das Fachgespräch zum Thema „Entgeltgleichheit – Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie“ statt. Es ist das dritte und letzte Fachgespräch unter dem Oberbegriff Entgeltgleichheit. Dazu eingeladen hatte das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) gemeinsam mit dem DGB-Bezirk Sachsen. Teilgenommen haben 30 Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Vereinen und Verbänden, aus der Wissenschaft, den Kammern und der Politik.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Der Gender-Pay-Gap wächst. Unser aller Ziel muss aber genau das Gegenteil sein: Gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. So weit sind wir noch lange nicht. Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtliniein deutsches Recht kommen wir diesem Ziel zumindest ein Stück näher. Sie ist ein bedeutender Schritt, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen.

Mehr Transparenz in der Vergütungspraxissorgt für mehr Gerechtigkeit. Mit dem DGB-Bezirk Sachsen haben wir einen starken Partner zur Umsetzung unseres Modellprojektes gefunden und unserer daraus erwachsenen Fachgespräche. Ich wünsche mir sehr, dass wir nicht nur darüber reden, wie wir die Lohnlücke beseitigen, sondern dass sich die hier entstandenen Ideen demnächst auch in konkreten Handlungen wiederfinden.“

Daniela Kolbe, stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen: „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – das ist unser Ziel. Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist in Sachsen noch lange nicht hergestellt und fällt auch nicht vom Himmel. Die Ergebnisse des Modellprojektes zeigen, dass wir verbindliche Maßnahmen brauchen.

Die Unternehmen müssen endlich verpflichtet werden, ihre Lohnstrukturen auf Benachteiligungen zu überprüfen. Das schreibt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie vor, die schnellstens in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Umsetzung der in Sachsen gemeinsam entwickelten Handlungsansätze sollte zügig und mit den Sozialpartnern erfolgen.“

Ziel des Fachgesprächs ist der Austausch und die Sensibilisierung zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland. Inputvorträge zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hielten Thomas Fischer, Leiter des Referates Arbeitsmarkt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit der Oper Leipzig stellte sich zudem ein Unternehmen vor, das aufgrund besonderer Maßnahmen den German Equal Pay Award 2024 gewonnen hat. In anschließenden Themen-Cafés diskutierten die Teilnehmenden zu Fragestellungen in der Umsetzung der Richtlinie.

Hintergrund

Von 2022 bis 2023 veranstaltete das SMJusDEG gemeinsam mit dem DGB-Bezirk Sachsen die Workshopreihe „Gender Pay Gap in Sachsen“. Eingebettet war die vierteilige Workshopreihe in das Modellprojekt Entgeltgleichheit des SMJusDEG. Folgende Workshops wurden angeboten:

  • Workshop „Gender Pay Gap in Sachsen – regional betrachtet“
  • Workshop „Gender Pay Gap in Sachsen – betriebliche Handlungsmöglichkeiten“
  • Workshop „Gender Pay Gap in Sachsen – individuelle Handlungsmöglichkeiten für Beschäftigte“
  • Workshop „Gender Pay Gap in Sachsen – Lösungsansätze: an den richtigen Stellschrauben drehen“

Mit dem »Maßnahmenkatalog – Entgeltgleichheit in Sachsen« wurde ein gemeinsames Papier mit Lösungsansätzen erarbeitet. Dieses befindet sich aktuell in der Umsetzung. Die Abschlussdokumentation kann hier als pdf heruntergeladen werden.

Im Jahr 2024 führte das SMJusDEG das Modellprojekt Entgeltgleichheit gemeinsam mit dem DGB-Bezirk Sachsen in Form von drei vertiefenden Fachgesprächen zu ausgewählten Aspekten weiter:

  • Geschlechtergerechte Arbeitsbewertung
  • Handlungsempfehlungen im Rahmen der demnächst vorzustellenden Teilzeitstudie erörtern
  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Ausgangspunkt für das Modellprojekt Entgeltgleichheit des SMJusDEG ist eine Studie zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden in Sachsen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur (IAB) von 2022. Die Analysen des IAB hat das SMJusDEG als interaktive Gender-Pay-Gap-Landkarte für Sachsen anschaulich virtuell umgesetzt und aktualisiert diese regelmäßig: https://lsnq.de/GPGSachsen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten. Sie soll insbesondere Arbeitgebende dazu verpflichten, offenzulegen, wie Löhne und Gehälter innerhalb ihrer Organisationen festgelegt und vergeben werden. Dadurch sollen Ungleichheiten frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung, die die Anpassung bestehender Gesetze, allen voran des Entgelttransparenzgesetzes von 2017 und möglicherweise neue Regelungen mit sich bringen wird.

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