Wenn Menschen aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung über einen längeren Zeitraum künstlich beatmet werden müssen, brauchen sie zum Ende ihrer Behandlung häufig Unterstützung, um wieder aus eigener Kraft und ohne externe Unterstützung atmen zu können. Eine solche Beatmungsentwöhnung wird bereits seit einigen Jahren im Weaning-Zentrum des Diakonissenkrankenhauses Leipzig erfolgreich durchgeführt.
Zur Würdigung und Bestätigung der vorhandenen fachlichen Expertise wurde es soeben von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) als spezialisiertes Fachzentrum anerkannt. Es ist die höchste Anerkennung und Auszeichnung, die hierzulande im Bereich der Beatmungsentwöhnung erlangt werden kann.
Im Rahmen der Erstzertifizierung fand im November 2023 ein ausführliches Vorort-Audit statt. Hierbei verschafften sich erfahrene Experten der Fachgesellschaft einen Überblick über die im Leipziger Diako etablierte Weaning-Versorgung. Neben der Klinik für Pneumologie, Kardiologie und Beatmungsmedizin war hierbei auch die Klinik für Anästhesiologie, Intensiv- und Schmerztherapie einbezogen. Das Audit ergab einige nützliche Hinweise, die in den Folgemonaten umgesetzt wurden, um die Behandlungs-prozesse und -strukturen weiter zu optimieren.
Mit der soeben erfolgten schriftlichen Anerkennung als „Weaning-Zentrum der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.“ ist das anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Das Gütesiegel ist für drei Jahre gültig und kann durch weitere Überwachungsaudits und Rezertifizierungen erneuert und damit aufrechterhalten werden.
„Wir sind sehr stolz darüber, dass es uns als insgesamt viertes Weaning-Zentrum im Freistaat Sachsen gelungen ist, dieses besondere Zertifikat zu erlangen“, freut sich Dr. Thomas Blankenburg, der als Chefarzt der Klinik für Pneumologie, Kardiologie und Beatmungsmedizin auch das Weaning-Zentrum im Diakonissenkrankenhaus Leipzig leitet.
„Ich erachte dies als einen deutlichen Beleg dafür, dass wir auf dem komplexen Gebiet der Beatmungsentwöhnung den höchsten fachlichen Standards entsprechen und die uns anvertrauten Patientinnen und Patienten bestmöglich auf ihrem Weg zurück in ein möglichst selbstbestimmtes Leben unterstützen können.“
„Die Schaffung spezifischer Behandlungsstrukturen zur Beatmungsentwöhnung und die Etablierung als Weaning-Zentrum sind ein weiterer wichtiger Schritt, um unser Krankenhaus in gesundheitspolitisch sowie wirtschaftlich herausfordernden Zeiten gut und zukunftssicher aufzustellen“, ergänzt Dirk Herrmann als Kaufmännischer Geschäftsführer des Diakonissenkrankenhauses Leipzig.
„Diese Zertifizierung ist ein wichtiges Zeichen an andere Krankenhäuser der Region, dass wir sie mit unserer besonderen Expertise im Bereich der Beatmungsmedizin zusätzlich und jederzeit leitliniengerecht unterstützen können, wenn andere Therapieoptionen ausgeschöpft sind. Zudem hoffe ich auch auf eine starke Signalwirkung in Richtung der Kostenträger und der Gesundheitspolitik.“
Mit dem neuen DGP-Zertifikat geht auch eine inhaltliche und fachliche Unterstützung durch das Kompetenznetzwerk „WeanNet“ einher. Es ist bundesweit aktiv und verfügt über ein Patientenregister mit über 10.000 Einträgen sowie über zentrale Instrumente der Qualitätssicherung, die nun auch dem Diako-Zentrum zur Verfügung stehen.
Bereits seit 2021 verfügt das Diakonissenkrankenhaus über das Zertifikat „Entwöhnung von der Beatmung“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Das im Diako beheimatete Weaning-Zentrum verfügt über acht Spezialbetten auf der Intensivstation des Krankenhauses sowie zehn Betten auf einer pneumologischen Normalstation zur Verfügung.
Neben der stationären Versorgung besteht seit rund einem Jahr auch die Möglichkeit, bei außerklinisch beatmeten Patientinnen die Möglichkeiten einer Beatmungsentwöhnung auch im heimischen Umfeld zu überprüfen. Als erster in Mitteldeutschland tätiger klinisch tätiger Arzt erhielt Chefarzt Dr. Thomas Blankenburg Mitte 2023 von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen die Erlaubnis zur Durchführung einer solchen ambulanten Weaning-Potenzialerhebung.
Laut Sozialgesetzbuch (§ 37c, SGB V Außerklinische Intensivpflege) ist dieses Vorgehen seit Oktober 2023 gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung dafür, um eine Heimbeatmungsbetreuung weiter verordnen zu können.
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