Prozess gegen KSK-Soldat startete mit unzulässigem „Windhundverfahren“
Am Freitag begann vor dem Landgericht der Prozess gegen den ehemaligen Oberfeldwebels Philipp K. (45). Der 45-jährige Ausbilder des „Kommandos Spezialkräfte“ hatte diverse Waffen, Munition und Sprengstoff auf seinem Privatgrundstück im nordsächsischen Collm gelagert. Dass der Prozessauftakt jedoch schwere Mängel bei der Chancengleichheit der Presseberichterstattung aufwies, könnte Folgen haben.
Aktuelle Kommentare