Coronavirus: „Wohnumfeld” als 5-Kilometer-Regel? „Nicht praktikabel“ laut Polizei Leipzig
Da hatte man irgendwie doch ein bisschen drauf gewartet. Seit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Schutz vor dem Coronavirus vom 22. März 2020 geisterte die Frage durch den Raum, was denn nun mit dem „Wohnumfeld“ gemeint sein dürfte. Also dem Raum, in welchem man sich trotz Kontaktverboten mit mehr als einer anderen Person und nicht näher als rund zwei Meter noch zum Zwecke der Freizeitgestaltung bewegen dürfte. Gemeint sind also sportliche Betätigungen, Wandern und Spaziergänge allein und in Familie. Innenminister Roland Wöller wollte dazu keine Kilometerangaben machen, dies sei nicht praktikabel. Ist es auch nicht, stellte am 25. März 2020 die Polizeidirektion Leipzig am Cospudener See in der Praxis fest.
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