Kopfnoten in sächsischen Schulzeugnissen sind teilweise rechtswidrig
Die sogenannten Kopfnoten in sächsischen Schulzeugnissen stehen von manchen Seiten in der Kritik, weil es kaum möglich sei, das Sozialverhalten von Schüler/-innen mit vier Zahlen zusammenzufassen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Kopfnoten in jenen Zeugnissen rechtswidrig sind, die für die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz erforderlich sind. Der Landtag könnte aber eine Änderung beschließen. Das Kultusministerium will zunächst gegen das Urteil in Berufung gehen.
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