Frauke Petry wegen Falscheids zu Geldstrafe verurteilt
Bei der Landtagswahl am 1. September möchte die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry mit ihrer „Blauen Partei“ ins Parlament einziehen. Dabei war unklar, ob sie überhaupt selbst antreten darf. Nun hat das Landgericht Dresden sie wegen Falscheids zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Petry behält damit ihr passives Wahlrecht.
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