Freibeuter machen die Amtsblatt-Frage im Leipziger Stadtrat zum Thema
Am 20. Dezember stellte der Bundesgerichtshof etwas klar, was viele Herausgeber von Amtsblättern in Deutschland in den letzten Jahren zusehends vergessen haben: Amtsblätter sind ausschließlich dazu da, die Bürger mit amtlichen Informationen und Bekanntmachungen zu versorgen. Sie dürfen nicht wie eine richtige Zeitung aussehen und versuchen, als presseähnliches Erzeugnis mit anderen Zeitungen zu konkurrieren. Ein Thema, mit dem sich jetzt auch Leipzigs Verwaltung beschäftigen muss.
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