Bundesverfassungsgericht: Verharmlosung von NS-Verbrechen nicht generell strafbar
Das Verharmlosen von NS-Verbrechen ist nicht kategorisch als Volksverhetzung strafbar. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am Freitag einen Beschluss, mit dem die Richter der Verfassungsbeschwerde eines rechtsextremen Radiomoderators stattgaben. Eine Verurteilung käme nur in Betracht, wenn die Äußerungen geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden. In einem Parallelverfahren unterstrichen die Richter, dass das Leugnen des Holocausts in jedem Fall strafbar sei.
Aktuelle Kommentare