Derby-Nachwehen bei Lok und Chemie: „Zigeuner, Juden, Ultras Chemie“ laut Staatsanwaltschaft Leipzig nicht strafbar
Das Derby vom 22. November 2017 hat für beide Leipziger Vereine ein langes Nachspiel. Bei der BSG Chemie geht man bereits gegen das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 22. Januar 2018 juristisch vor. Während Lokomotive Leipzig vor allem wegen eines angesägten Zaunes und einem Übergriffversuch auf den gegnerischen Block im Bruno-Plache-Stadion zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt wurde, mussten die Chemiker wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen“ eine 10.000-Euro-Strafe entgegennehmen. Neben weiteren Ermittlungen waren zudem die Polizei und die Staatsanwaltschaft Leipzig mit den antisemitischen Rufen während des mehrfach unterbrochenen Spiels beschäftigt.
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